Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Informationen zum Personalausweis erteilt Ihnen die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
keine
Es fallen keine Gebühren an.
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8)
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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