Fachdienst - Bürgerbüro
Tel.: 02772 708-331
Interne Nummer: 331
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
buergerbuero(at)herborn.de
Webseite:
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Mo. - Fr.:
08:00 - 12:30 Uhr
Mo., Di., Do.:
13:30 - 16:00 Uhr
Annahmeschluss für Kfz-Angelegenheiten: 30 Minuten vor Dienstende.
Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.
Ansprechpartner:
Frau Cankat
Tel.: 02772 708-255
Fax: 02772 708-9111
(Sammelfax)
E-Mail:
a.cankat(at)herborn.de
Webseite:
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Fax: 02772 708-9111
(Sammelfax
)
Tel.: 02772 708-257
E-Mail:
k.nickel(at)herborn.de
Tel.: 02772 708-430
Fax: 02772 708-9111
(Sammelfax)
E-Mail:
a.rademacher(at)herborn.de
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Fax: 02772 708-9111
(Sammelfax)
Tel.: 02772 708-431
E-Mail:
j.steitz(at)herborn.de
Tel.: 02772 708-254
Fax: 02772 708-9111
(Sammelfax)
E-Mail:
v.thiele(at)herborn.de
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Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.
Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.
Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.
Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.
Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.
Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen (ab 1. November 2021):
Bitte wenden Sie sich an die eID-Behörden. Dies sind in der Regel die Bürgerämter.
Sie sind
Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Das Bürgerbüro der Stadt Herborn ist für die Ausstellung der eID-Karte für Sie zuständig.
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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