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Wenn Sie Ausbildungsförderung (BAföG) beziehen, müssen Sie alle Änderungen Ihrer früheren Antragsangaben mitteilen.
Einige Änderungen führen zu einer Erhöhung oder Minderung Ihres Anspruchs.
Dazu gehören:
Bei einer Erhöhung Ihres Anspruchs wird Ihnen monatlich mehr Geld ausgezahlt.
Bei einer Minderung erhalten Sie weniger Geld. Unter Umständen müssen Sie das zu viel gezahlte BAföG zurückzahlen.
Bei Ihnen ergeben sich während des BAföG-Bezuges finanzielle Änderungen? Diese Änderungen müssen Sie mitteilen.
Wenn sich etwas bei Ihnen ändert, müssen Sie dies dem Amt für Ausbildungsförderung unverzüglich mitteilen.
Dies können Sie schriftlich oder online erledigen. Zu Ihrem Änderungsantrag müssen Sie auch die relevanten Nachweise einreichen.
Sofern sich Ihr Anspruch erhöht hat, erhalten Sie einen Änderungsbescheid und der erhöhte Bedarf wird Ihnen ausgezahlt. Der Betrag wird Ihnen auch rückwirkend erstattet, wenn Sie alle Änderungen rechtzeitig bekannt gegeben haben.
Sollte sich Ihr Anspruch mindern erhalten Sie ab dem Folgemonat weniger BAföG. Zudem wird geprüft werden, ob Sie in der Vergangenheit zu viel BAföG erhalten haben, was Sie dann erstatten müssen.
Bitte wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung.
Zuständig ist Ihr Amt für Ausbildungsförderung, bei dem Sie Ihren Antrag gestellt haben. Bitte wenden Sie sich mit allen Fragen immer direkt und ausschließlich dorthin.
Die Kontaktdaten finden Sie auf Seite 1 Ihres BAföG-Bescheides, im Onlineantrag „BAföG Digital“ und in unserer App „BAföGdirekt“.
Informationen zur einfachen und sicheren digitalen Übermittlung Ihrer Unterlagen finden Sie auf unserer „Informationsseite zum hessischen Onlineantrag“.
Es haben sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben, die zu einer Änderung Ihres BAföG-Anspruchs führen
Keine.
Sie müssen die Änderungen unverzüglich mitteilen.
Änderungen zu Ihrem Namen und Ihrer Anschrift müssen Sie dem Amt für Ausbildungsförderung mitteilen. Sollte Ihr Studium und BAföG-Bezug bereits beendet sein, teilen Sie Namen und Anschriftenänderung bitte auch dem Bundesverwaltungsamt mit.
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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