Über Ihren Notar können Sie die Eintragung sowohl bei einer Neugründung einer Genossenschaft, einer Verschmelzung von bereits bestehenden Genossenschaften als auch im Rahmen einer Umwandlung einer bestehenden Genossenschaft beantragen.
Eine eingetragene europäische Genossenschaft gilt als juristische Person, die selbst Träger von Rechten und Pflichten ist. Sie und weitere Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein. In einer Genossenschaft haften Sie als Einzelmitglieder im Normalfall nicht.
Sie können Ihre Genossenschaft als Europäische Genossenschaft registrieren lassen. Die Beantragung können Sie ausschließlich durch einen Notar durchführen lassen, eine eigenständige Antragstellung ist nicht möglich.
Die Anmeldung erfolgt bei dem zuständigen Registergericht am Sitz der Europäischen Genossenschaft.
Damit Sie eine Genossenschaft als Europäische Genossenschaft in das Genossenschaftsregister eintragen lassen können, ist ein grenzüberschreitender Bezug erforderlich. Das bedeutet, dass Sie, die Gründer der Genossenschaft, Ihren Wohnsitz in verschiedenen Mitgliedstaaten haben, dem Recht verschiedener Mitgliedstaaten unterliegen oder seit mindestens zwei Jahren eine ausländische Niederlassung oder Genossenschaftstochter haben.
Um in das Genossenschaftsregister eingetragen zu werden, müssen Sie:
Allgemein müssen Sie bei einer Neugründung einer Genossenschaft:
Über die in Ihren Fall abweichenden oder zusätzlich erforderlichen Unterlagen berät Sie eine Notarin / ein Notar Ihrer Wahl.
Kosten für eine Neueintragung
Vorkasse: ja
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden. Darüber hinaus gibt es keine Fristen.
gemäß § 26 Handelsregisterverordnung (HRV)
Für den Fall, das der Eintragung nicht stattgegeben wird, können Sie das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde wählen.
Zur Antragstellung über die Eintragung einer Europäischen Genossenschaft in das Genossenschaftsregister wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin. Ohne Notar ist eine Antragstellung nicht möglich.
Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin (SenJustVA)
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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