Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern. Sie haben insbesondere den Zweck, die Nachteile geringer Flächengröße bei der Bewirtschaftung und verschiedenster Strukturmängel bei Bewirtschaftung ihrer Waldflächen auszugleichen.
Zusammenschluss von Grundbesitzern zur gemeinsamen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen in einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG)
1,00 – 51,00 Euro
auf Antrag Gebührenbefreiung wegen des besonderen öffentlichen Interesses
keine
ca. zwei bis vier Wochen
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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