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Sprachauswahl inaktiv

Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Partnern

Zuständigkeiten

Fachdienst - Standesamt und soziale Angelegenheiten

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr
    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)
    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr 

  • Barkasse

    Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:

Frau Andrea Krimmel
Zimmernummer: 003

Tel.: 02772 708-272
Fax: 02772 708-9272
Webseite: https://www.herborn.de

Frau Daniela Thielmann

Fax: 02772 708-9241
Tel.: 02772 708-241
E-Mail: d.thielmann(at)herborn.de

Frau Sybille Nill-Schütz

Fax: 02772 708-9240
Tel.: 02772 708-240
Webseite: https://www.herborn.de

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Leistungsbeschreibung

Für die Eingehung einer Ehe, ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich erforderlich.

Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.

Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländer, vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, insofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist.

Teaser

Wenn zwei Personen, von denen eine oder beide geschieden oder verwitwet sind, die Ehe miteinander eingehen wollen, können diese durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten miteinander verheiratet werden.

Verfahrensablauf

Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

Die Trauung erfolgt an einem dafür durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschriebenen) Ort.

Die rechtmäßige Eheschließung setzt die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden voraus; diese wird durch die Standesbeamtin oder den Standesbeamtengeprüft. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den eventuellen Zeugen und der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten zu unterschreiben.

Zuständige Stelle

Standesamt

Voraussetzungen

  • Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
  • Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
  • Die Eheschließenden müssen ehemündig sein.
  • Die Eheschließenden müssen geschäftsfähig sein.
  • Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein
  • Der Ehe darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegenstehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt während der allgemeinen Öffnungszeiten und innerhalb der Amtsräume 47 Euro, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

18.11.2022

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Eheschließung
  • Trauung
  • Hochzeit
  • Die Ehe schließen
115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr
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