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Personenstandsbücher und Standesregister aus Gebieten, in denen ein deutscher Standesbeamter nicht mehr tätig ist, werden von dem Standesamt I in Berlin geführt.
Eheurkunden werden auf Antrag denjenigen Personen erteilt, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Haben Sie im Ausland geheiratet, müssen Sie die Ausstellung der Eheurkunde bei der ausländischen Stelle beantragen, vor der Sie die Ehe geschlossen haben.
Das Standesamt I in Berlin stellt Eheurkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus den ehemaligen deutschen Gebieten aus, sofern diese erhalten sind.
Die antragstellende Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde, oder beglaubigten Auszug aus dem Register.
Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Ist das Standesamt I in Berlin zuständig, fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an. Beantragen Sie die Ausstellung einer Eheurkunde im Ausland, ist das dortige Recht maßgeblich.
Einzelfallabhängig
Diverse (Kommunalabhängig)
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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