Betreiber von Anlagen zur Verbrennung oder Mitverbrennung von Abfällen sind zur Überwachung der Emissionen an Luftschdstoffen verpflichtet. In regelmäßigen Abständen sind hier Messungen durchzuführen.
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden: