Zurzeit gibt es weltweit 140 Deutsche Auslandsschulen in 72 Ländern, die eine Ausbildung nach deutschen Standards ermöglichen. Es können sowohl deutsche oder internationale und gegebenfalls auch landeseigene Abschlüsse erworben werden.
Der Großteil der Deutschen Auslandsschulen ist als Begegnungsschule konzipiert. Neben deutschen Kindern, die mit ihren Eltern im Ausland leben, stehen die Türen der Auslandsschulen auch Kindern anderer Nationalitäten offen.
In den deutschsprachigen Auslandsschulen werden die Schüler in der deutschen Sprache unterrichtet. Darüber hinaus finden im Sinne einer Begegnungsschule Teile des Unterrichts auch in der Landessprache oder in Fremdsprachen statt.
An Deutschen Auslandsschulen werden nicht nur Wissen und sprachliche Kompetenzen vermittelt. Die Schulen legen sehr viel Wert auf einen interkulturellen Austausch und pflegen aktiv die Partnerschaft mit Schulen in Deutschland. Dadurch haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit - im Rahmen eines Austausches - Deutschland vor Ort kennenzulernen.
Sie wohnen im Ausland und möchten Ihr Kind an einer Deutschen Schule anmelden? Informieren Sie hier über Deutsche Schulen in Ausland.
Es gelten keine einheitlichen Zulassungsvoraussetzungen für die Deutschen Auslandsschulen.
Die jeweilige Schule entscheidet über die Aufnahme.
Die jeweilige Schule entscheidet, welche Unterlagen bei der Anmeldung vorgelegt werden müssen.
Die jeweilige Schule legt die Gebühren fest.
Die jeweilige Schule legt die Anmeldefristen fest.
Rechtsgrundlage für die Beschulung von schulpflichtigen Kindern bilden, sofern keine bilateralen Vereinbarungen vorliegen, die Vorschriften des jeweiligen Sitzlandes, die in der Schule erfragt werden können.
Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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