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Heimbetreuung (vollstationäre Pflege) für Menschen mit Behinderungen Kostenübernahme

Zuständigkeiten

Lahn-Dill-Kreis - 41.6 Hilfen für pflegebedürftige Menschen

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Wilhelmstraße 20
PLZ: 35683

Postfach 1940
35529 Wetzlar

Tel.: 06441 407-1421

E-Mail: altenpflege(at)lahn-dill-kreis.de
Webseite: https://www.lahn-dill-kreis.de
Webseite: Digitaler Briefkasten

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

Detailansicht »


Leistungsbeschreibung

Leben Sie als Mensch mit Behinderung (Pflegegrad 2 bis 5) in einer vollstationären Einrichtung, z.B. in einer Einrichtung über Tag und Nacht, in der 

•    die Teilhabe am Arbeitsleben, 
•    an Bildung 
•    die soziale Teilhabe, 
•    die schulische Ausbildung oder 
•    die Erziehung von Menschen mit Behinderungen 


im Vordergrund stehen? 

Dann übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent der Kosten. 

Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall je Kalendermonat 266 Euro nicht überschreiten. 

Dies gilt auch für besondere Wohnformen (mehrere Personen mit Behinderung gemeinsam in einem Wohnheim/einer Wohngruppe). Dabei müssen

•    das gemeinsame Wohnen und die Eingliederung in die Gesellschaft im Vordergrund stehen,
•    das Wohn- und Betreuungsgesetz Anwendung finden, 
•    der Umfang der Betreuung weitgehend der Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entsprechen. 

Beanspruchen Sie für die Tage, an denen Sie zu Hause gepflegt und betreut werden, anteiliges Pflegegeld, gelten die Tage der An- und Abreise als volle Tage der häuslichen Pflege.

Teaser

Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen oder besonderen Wohnformen.

Verfahrensablauf

Die Leistung muss bei der Pflegekasse schriftlich beantragt werden

An wen muss ich mich wenden?

Beratung zur Wahl der richtigen Pflegeeinrichtung erhalten Sie beim Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt sowie bei den Pflegestützpunkten.
Informationen gibt es aber auch bei Ihrer Pflegekasse. Sie ist nach § 7a SGB XI zu einer umfassenden Pflegeberatung innerhalb von 2 Wochen verpflichtet.
Den Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe können Sie über den nachfolgend genannten Link in Erfahrung bringen: Pflegestützpunkt

Voraussetzungen

  • Pflegebedürftige sind in einer vollstationären Einrichtung für Menschen mit Behinderung untergebracht

oder

  • leben in einer besonderen Wohnform
  • gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Antragstellung ist kostenlos.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer des Antrages hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab. Informationen zur Bearbeitungsdauer erhalten Sie durch die für Sie zuständige Pflegekasse.

Bemerkungen

Weitergehende Informationen finden Sie im Beratungs- und Informationsportal: "Pflege in Hessen"

Pflege in Hessen
(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Fachlich freigegeben am

25.11.2020

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Einrichtungenbesondere Wohnformen
  • Tag und Nachtbesondere Wohnformensoziale Teilhabe
  • Teilhabe am Arbeitslebenvollstationäre Einrichtungen
  • Leistungen für Menschen mit Behinderung