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Hauswirtschaftshilfe

Zuständigkeiten

Lahn-Dill-Kreis - 41.6 Hilfen für pflegebedürftige Menschen

Karl-Kellner-Ring 51
35576 Wetzlar

Wilhelmstraße 20
PLZ: 35683

Postfach 1940
35529 Wetzlar

Tel.: 06441 407-1421

E-Mail: altenpflege(at)lahn-dill-kreis.de
Webseite: https://www.lahn-dill-kreis.de
Webseite: Digitaler Briefkasten

Öffnungszeiten:

Montag - Mittwoch
07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag
07:30 - 12:30 Uhr und
13:30 - 18:00 Uhr
Freitag
07:30 - 12:30 Uhr
oder nach Vereinbarung

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Leistungsbeschreibung

Bei häuslicher Pflege haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Sachleistungen wie körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfe bei der Haushaltsführung. Diese häusliche Pflegehilfe wird in der Regel durch ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste erbracht.

Häusliche Pflegehilfe ist auch möglich, wenn die oder der Pflegebedürftige in einer Pflegewohngemeinschaft oder im Haushalt der Pflegeperson lebt, nicht jedoch z.B. im Pflegeheim.

Der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe umfasst monatlich

  • bei Pflegegrad 2 Leistungen bis zum Gesamtwert von 689 Euro,
  • bei Pflegegrad 3 Leistungen bis zum Gesamtwert von 1.298 Euro,
  • bei Pflegegrad 4 Leistungen bis zum Gesamtwert von 1.612 Euro und
  • bei Pflegegrad 5 Leistungen bis zum Gesamtwert von 1.995 Euro.

Werden diese ambulanten Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch genommen, können sie mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Im Rahmen dieser Kombinationsleistung wird das Pflegegeld je nach Höhe der bezogenen häuslichen Pflegesachleistungen anteilig ausgezahlt.

Teaser

Sie werden zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt? Dann können Sie Pflegesachleistungen bis zu einem bestimmten Betrag beantragen. 

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Pflegesachleistung bei Ihrer Pflegekasse
  • Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer  Pflegekasse 

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre Pflegekasse.

Ebenso kann das jeweils zuständige Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen direkt an diese Stellen.

Voraussetzungen

  • Die Pflegesachleistung muss durch einen zugelassenen ambulanten Pflege oder Betreuungsdienst erbracht werden (oder Einzelkräfte), die mit der Pflegekasse einen Vertrag abgeschlossen haben.
  • Pflegegrad 2 bis 5 muss vorliegen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Antragstellung ist kostenlos.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

12.11.2021

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Grundpflegehauswirtschaftliche Versorgunghäusliche Pflegehilfeambulanter Pflegedienst
  • Pflegesachleistung