Benötigen Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Arznei- und Verbandmittel, wird ein Arzt/eine Ärztin diese verordnen. Die Unfallversicherung trägt die Kosten, allerdings nur bis zur Höhe eines gegebenenfalls festgesetzten Festbetrages. Wird ein teureres Arznei- oder Verbandmittel oberhalb eines Festbetrags verordnet, muss der Arzt/die Ärztin Sie auf die Mehrkosten hinweisen. Die Mehrkosten müssen Sie selbst tragen.
Unfallversicherungsträger sind:
Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung statt der Krankenversicherung die Kosten für Arznei- und Verbandmittel.
Jeder/e an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmender/e Arzt/Ärztin darf Unfallverletzte nach Arbeitsunfällen behandeln. Sie müssen allerdings einen Durchgangsarzt aufsuchen, wenn
Der Durchgangsarzt ist besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten.
Es fallen gegebenenfalls Kosten an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Niedersächsisches Ministerium für Gesundheit, Soziales und Gleichstellung
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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