Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben, die Sie am Ausüben Ihres Berufs hindern. Sie können
Welche Unterstützung Sie erhalten, hängt von Ihrem Fall ab. Wichtig ist, dass die Maßnahme dabei hilft, dass Sie Ihren oder einen anderen Beruf ausüben können.
Sie können folgende Unterstützungen zur Ausübung Ihres Berufs bekommen:
Wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, können Sie Unterstützungen für die Aufnahme von Tätigkeiten erhalten:
Eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie nicht erhalten, wenn Sie
Wenn Sie trotz gesundheitlicher Probleme arbeiten möchten, können Sie hierfür finanzielle Unterstützung erhalten, zum Beispiel für Hilfsmittel oder Maßnahmen.
Die Leistung zur Teilhabe müssen Sie bei der für Sie zuständigen Rentenversicherung beantragen:
Wenn Sie den Antrag herunterladen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Kostenlose Servicenummer:
Telefon: 0800 1000 4800
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 19:30 Uhr
Freitag von 7:30 bis 15:30 Uhr
Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
Telefon: 030 865-0
Fax: 030 865-27240
E-Mail: drv(at)drv-bund.de
Sie können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Rentenversicherung erhalten, wenn Sie
keine
keine
unterschiedlich
Formulare: ja
Onlinverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: in der Regel nein
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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