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Meldebestätigung Ausstellung

Zuständigkeiten

Fachdienst - Bürgerbüro

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-331
Interne Nummer: 331
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: buergerbuero(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:

Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 07.00 - 12:00 Uhr *
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr

* zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.

Ansprechpartner:

Frau Cankat
Zimmernummer: 016

Tel.: 02772 708-255
Fax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
E-Mail: a.cankat(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Frau Nickel
Zimmernummer: 016

Tel.: 02772 708-257
Fax: 02772 708-9111 (Sammelfax )
E-Mail: k.nickel(at)herborn.de

Frau Rademacher
Zimmernummer: 016

Tel.: 02772 708-430
Fax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
E-Mail: a.rademacher(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Frau Steitz
Zimmernummer: 016

Tel.: 02772 708-431
Fax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
E-Mail: j.steitz(at)herborn.de

Frau Thiele
Zimmernummer: 016

Tel.: 02772 708-254
Fax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
E-Mail: v.thiele(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

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Leistungsbeschreibung

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Welche Gebühren fallen an?

keine

Herausgebende Stelle

Dr. Laier, RL VII2

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

30.09.2021

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Meldeschein
  • Meldekarte
  • Wohnungsnachweis