Aufgrund von Arbeiten an unserem Telefonanschluss kann es heute zu Störungen in der Erreichbarkeit der Stadtverwaltung kommen.
Wir bitten um Verständnis!
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Strahlenbergerstr. 11
PLZ: 63067
Tel.: +49 69 9132-01
Fax: +49 69 9132-4636
E-Mail:
info(at)wibank.de
Webseite:
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung kann Ihr Bundesland Ihnen Fördermittel für die Schaffung von Mietwohnraum bereitstellen. Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.
Gefördert wird:
wenn für den Mietwohnraum Mietpreis- und Belegungsbindungen begründet werden sollen.
Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.
Der geförderte Mietwohnraum wird für einen bestimmten Zeitraum zugunsten von wohnberechtigten Haushalten gebunden (Belegungsbindung).
Während der Bindungsdauer können zur Wohnkostenentlastung für die wohnberechtigten Haushalte höchstzulässige Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete oder andere sonstige Maßnahmen bestimmt werden (Mietbindung).
Für die Schaffung von sozialen Mietwohnraum durch Bau, Erwerb, Modernisierung oder durch Erwerb von Belegungsrechten, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel erhalten. Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung liegt beim jeweiligen Bundesland.
In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.
keine Angabe
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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