Fachdienst - Allgemeine Verwaltung
Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
info(at)herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Mo. - Fr.:
08:00 - 12:30 Uhr
Mo., Di., Do.:
13:30 - 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Mo.:
08:00 - 12:30 Uhr
Do.:
08:00 - 12:30 Uhr &
13:30 - 16:00 Uhr
Ansprechpartner:
Herr Marco Klingelhöfer
Tel.: 02772 708-245
Fax: 02772 708-9245
E-Mail:
m.klingelhoefer(at)herborn.de
Webseite:
http://www.herborn.de
Fachdienst - Bürgerbüro
Tel.: 02772 708-331
Interne Nummer: 331
Fax: 02772 708-9400
E-Mail:
buergerbuero(at)herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Mo. - Fr.:
08:00 - 12:30 Uhr
Mo., Di., Do.:
13:30 - 16:00 Uhr
Annahmeschluss für Kfz-Angelegenheiten: 30 Minuten vor Dienstende.
Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.
Ansprechpartner:
Frau Cankat
Tel.: 02772 708-255
Fax: 02772 708-9111
(Sammelfax)
E-Mail:
a.cankat(at)herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Fax: 02772 708-9111
(Sammelfax
)
Tel.: 02772 708-257
E-Mail:
k.nickel(at)herborn.de
Tel.: 02772 708-430
Fax: 02772 708-9111
(Sammelfax)
E-Mail:
a.rademacher(at)herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Fax: 02772 708-9111
(Sammelfax)
Tel.: 02772 708-431
E-Mail:
j.steitz(at)herborn.de
Tel.: 02772 708-254
Fax: 02772 708-9111
(Sammelfax)
E-Mail:
v.thiele(at)herborn.de
Webseite:
https://www.herborn.de
Sie sind für die Wahl wahlberechtigt und wollen per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. In diesem Fall können Sie den notwendigen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen beantragen.
Wo Sie die Unterlagen beantragen können, ist auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben.
Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie sich zusenden lassen oder Sie holen diese im Bürgerbüro ab.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben. Die Wahlunterlagen können Sie dem Wahlamt entweder zusenden oder persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben.
Mit dem Abholen der Unterlagen bei der Gemeinde können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen. Die oder der Bevollmächtigte benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht.
Neben der Möglichkeit, an der Urnenwahl im Wahllokal teilzunehmen, können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben
Briefwahl per Post:
Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist oder geben Sie ihn persönlich dort ab.
Die Zuständigkeit obliegt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnortes (Hauptwohnsitz).
Sie sind wahlberechtigt und haben auf Antrag Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen erhalten.
Auf Ihren Antrag auf Briefwahl erhalten Sie nachfolgende Unterlagen:
*Finden mehrere Wahlen am gleichen Tag statt, dann erhalten Sie für jede Wahl einen Stimmzettel und einen Stimmzettelumschlag
Das Einsenden des Wahlbriefes ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei. Kosten für eine Auslandseinlieferung oder für besondere Versendungsformen, wie zum Beispiel Eilzustellung, müssen Sie selbst bezahlen.
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl, bei Europa- und Bundestagswahlen bis 18.00 Uhr und bei Landtags-, Kommunal- und Direktwahlen bis 15.00 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle beantragt werden. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.
Um die Briefwahlunterlagen zu erhalten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin beziehungsweise Ihr Helfer muss mindestens 16 Jahre alt sein und durch eine Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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