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Schutzimpfungen Finanzierung

Zuständigkeiten

Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

Webseite: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenkassenliste.pdf

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Leistungsbeschreibung

Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer der Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).

Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.

Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.

Teaser

Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Krankenversicherungskarte
  • Impfausweis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

24.07.2020

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Gelbfieber
  • Tuberkulose
  • Schwerer Durchfall
  • Lungenentzündung
  • Gebärmutterhalskrebs
  • Keuchhusten
  • Tollwut
  • Windpocken
  • Meningitis
  • Japanische Enzephalitis
  • Typhus
  • Hepatitis B
  • Haemophilus Influenzae Typ B
  • Hepatitis A
  • Diphtherie
  • Tetanus
  • Masern
  • Schutzimpungen
  • Mumps
  • Kinderlähmung
  • Meningokokken Typ B
  • Finanzierung
  • Röteln
  • Grippe
  • Pocken
  • F
  • S
  • M
  • E