Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt.
Folgende Änderungen sind meldepflichtig:
HINWEIS:
Meldepflichtig sind nicht nur Verlegungen in einen bestimmten Registerbezirk, sondern auch aus einem Registerbezirk. Dies melden Sie bitte der dortigen zuständigen Steuerberaterkammer.
Ebenso meldepflichtig sind auch alle Veränderungen zu den einzutragenden Tatsachen. Zur Meldung verpflichtet sind die betreffende Steuerberaterin oder der betreffende Steuerberater sowie der oder die Steuerbevollmächtigte beziehungsweise – im Falle einer Steuerberatungsgesellschaft – die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter der einzutragenden Steuerberatungsgesellschaft.
Wenn Sie im Berufsregister für Steuerberater eingetragen sind, sind die verpflichtet Änderungen an die zuständige Steuerberaterkammer zu melden
Sie müssen Ihre Änderungsmitteilung bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer einreichen.
Die Änderung im Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.
Die Eintragung oder Löschung erfolgt durch die Steuerberaterkammer Hessen, sofern die berufliche Niederlassung, der Sitz der Gesellschaft oder die weitere Beratungsstelle / Zweigstelle im Bundesland Hessen liegt bzw. im Falle der Verlegung lag.
Sie sind Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte/r oder Mitglied einer Steuerberatungsgesellschaft und möchten eine Änderung im Berufsregister beantragen.
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, richtet sich nach der Art der Änderung. Bitte fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Steuerberaterkammer nach.
Mit der rechtzeitigen Mitteilung eingetretener Änderungen wird sichergestellt, dass das geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist.
Für Steuerberatungsgesellschaften ist jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Gesellschafter oder in der Person der Vertretungsberechtigten der zuständigen Steuerberaterkammer innerhalb eines Monats anzuzeigen (§ 49 Absatz 4 Steuerberatungsgesetz)
Keine
Keine
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin (SenFin)
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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