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Gleichwertigkeit Feststellung Berufe im Handwerk mit Berufsqualifikation aus dem Ausland

Leistungsbeschreibung

Es gibt in Deutschland circa 200 verschiedene Berufe im Handwerk.

Für 41 Berufe im Handwerk benötigen Sie zwingend eine bestimmte Berufsqualifikation. Das sind die „zulassungspflichtigen Handwerke“. Nur mit der nötigen Berufsqualifikation dürfen Sie dauerhaft selbständig in diesen Berufen arbeiten. Für diese 41 reglementierten Berufe gelten noch weitere Regelungen.

Alle anderen Berufe im Handwerk sind nicht reglementiert. Das bedeutet: Wenn Sie dauerhaft selbständig in diesen Berufen arbeiten wollen, brauchen Sie keine bestimmte Berufsqualifikation.
Sie müssen Ihre ausländische Berufsqualifikation nicht anerkennen lassen. Sie haben aber das Recht auf ein Anerkennungsverfahren. Das Verfahren heißt „Gleichwertigkeitsfeststellung“. Eine Gleichwertigkeitsfeststellung bringt Ihnen Vorteile:

  • Am Ende des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid der Gleichwertigkeit. Der Bescheid ist ein Nachweis für Ihre Berufsqualifikation.
  • Der Bescheid ist ein offizielles und rechtssicheres Dokument. Sie und Ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können auf den Inhalt vertrauen.
  • Der Bescheid erhöht Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Ihre Berufsqualifikation mit dem Bescheid besser beurteilen.

Zuständige Stellen für die Gleichwertigkeitsfeststellung im Handwerk sind die regionalen Handwerkskammern oder die Industrie- und Handelskammern.
Die zuständigen Stellen beraten Sie schon vor der Antragsstellung und identifizieren für Sie den passenden Beruf im Handwerk.

Teaser

  • Sie können Ihre ausländische Berufsqualifikation im Handwerk offiziell anerkennen lassen.
  • Für einige Berufe des Handwerks müssen Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lasssen.
  • Eine Anerkennung verbessert immer Ihre Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen schriftlichen „Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung“ mit den nötigen Dokumenten bei der zuständigen Stelle.
  • Bei Berufsqualifikationen aus EU/EWR/Schweiz: Den Antrag und die Dokumente können Sie direkt bei der zuständigen Stelle einreichen oder bei dem Einheitlichen Ansprechpartner. Über den Einheitlichen Ansprechpartner können Sie den Antrag auch elektronisch einreichen.
  • Die zuständige Stelle vergleicht dann Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit. Wenn Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist, wird sie anerkannt. Sie erhalten den Bescheid der Gleichwertigkeit (Anerkennungsbescheid) mit der Post.
  • Wenn Ihre Berufsqualifikation nicht gleichwertig ist, wird sie nicht anerkannt. Sie erhalten einen Bescheid über die Unterschiede Ihrer ausländischen Berufsqualifikation. Mit diesem Bescheid können Sie sich gezielt weiter qualifizieren und später einen neuen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen.
  • Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle können Sie rechtlich vorgehen. Die Entscheidung wird dann überprüft. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über eine formale Ausbildung im Handwerk aus dem Ausland.
  • Sie möchten in Deutschland in dem betreffenden Beruf arbeiten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie einreichen müssen. Wichtige Dokumente sind generell:

  • Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • Liste in Tabellenform mit Ihren Ausbildungen und Ihrer Berufspraxis (Lebenslauf)
  • Ausbildungsnachweise
  • Bescheinigung über die Art und Dauer der relevanten Berufspraxis
  • eine Erklärung, dass Sie bisher noch keinen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gestellt haben
  • eventuell ein Nachweis, dass Sie in Deutschland arbeiten wollen

Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Dokumente Sie im Original oder als beglaubigte Kopie einreichen müssen.
Ihre Dokumente müssen Sie in deutscher Sprache vorlegen. Die Übersetzungen müssen von öffentlich bestellten oder ermächtigten Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden.

Welche Gebühren fallen an?

Das Verfahren kostet Geld. Die zuständige Stelle informiert Sie über die Kosten. Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.

Zusätzlich können weitere Kosten anfallen (z.B. für Übersetzungen oder Beglaubigungen Ihrer Dokumente). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine.
Manchmal fehlen noch Dokumente im Verfahren. Die zuständige Stelle informiert Sie dann, bis wann Sie die Dokumente nachreichen müssen.

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle bestätigt Ihnen nach maximal einem Monat, dass Ihre Dokumente angekommen sind. Die zuständige Stelle teilt Ihnen mit, wenn Dokumente fehlen.

Bei Vorliegen aller nötigen Dokumente dauert das Verfahren maximal 3 Monate.
In Einzelfällen kann das Verfahren einmal verlängert werden.

Anträge / Formulare

  • Formulare: Formulare erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
  • Onlineverfahren möglich: Über den Einheitlichen Ansprechpartner
  • Schriftformerfordernis: eventuell
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Onlineverfahren beim Einheitlichen Ansprechpartner
Hinweis: Onlineverfahren sind in der Regel nur möglich bei Berufsqualifikationen aus der EU, dem EWR und der Schweiz in den 41 reglementierten Handwerksberufen.

Was sollte ich noch wissen?

  • Qualifikationsanalyse
    Sie haben eine formale Ausbildung abgeschlossen, aber können nicht alle nötigen Dokumente vorlegen? Dann dürfen Sie eventuell eine Qualifikationsanalyse durchlaufen. Das bedeutet: Sie können Ihre beruflichen Kompetenzen praktisch nachweisen. Die zuständigen Stellen informieren Sie.
  • Verfahren für Spätaussiedler
    Als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler können Sie das Anerkennungsverfahren wahlweise nach den hier genannten Gesetzen oder nach dem Bundesvertriebenengesetz durchlaufen. Dies können Sie selbst entscheiden.

Fachlich freigegeben durch

Bundesinstitut für Berufsbildung

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Fachlich freigegeben am

23.10.2018

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker
  • Theater- und Ausstattungsmaler duale Ausbildung
  • Industrie- und Handelskammer
  • Lampenschirmhersteller (
  • Sonderanfertigung)
  • E
  • U/
  • E
  • W
  • R/
  • Schweiz
  • Recognition notice
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Augenoptiker
  • Orgel- und Harmoniumbauer
  • Hörgeräteakustiker
  • Hochbaufacharbeiter
  • Modellbauer
  • Schuhmacher
  • Getränkeleitungsreiniger
  • Meisterbrief
  • Daubenhauer
  • Elektroniker Energie- und Gebäudetechnik
  • Professional qualification
  • Feinwerkmechaniker
  • Thermometermacher
  • Beton- und Stahlbetonbauer
  • Handwerkskammer
  • Foreign vocational qualification
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • I
  • H
  • K
  • Berufsanerkennungsrichtlinie
  • Anerkennung
  • Sattler und Feintäschner
  • Nostrifikation
  • Elektroniker Informations- und Telekommunikationstechnik
  • Gold- und Silberschmiede
  • Estrichleger
  • Meisterbetrieb
  • Oberflächenbeschichter ausländischer Abschluss
  • Medientechnologe Siebdruck
  • Hörakustiker
  • Vocational recognition
  • Schneidwerkzeugmechaniker
  • Steinmetz- und Steinbildhauer
  • Bestattungsfachkraft
  • Seiler
  • Edelsteinschleifer
  • Boots- und Schiffbauer
  • Notice of equivalence
  • Landmaschinenmechaniker
  • Klavier- und Cembalobauer
  • Equivalence assessment
  • Berufsabschluss
  • Glas- und Porzellanmaler
  • Modist
  • Kunststopfer
  • Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)
  • Gleichwertigkeitsprüfung
  • Certificate of equivalence
  • Bestattungsgewerbe
  • Weintechnologe
  • Meister
  • Orthopädieschuhmacher
  • Elektrotechniker
  • Schlagzeugmacher
  • Rohr- und Kanalreiniger
  • Fachkraft für Speiseeis
  • Directive 2005/36/
  • E
  • C
  • Gesellenbrief
  • Maurer
  • Stuckateur
  • Ofen- und Luftheizungsbauer
  • Holz- und Bautenschützer
  • Orthopädietechniker
  • Vocational qualification
  • Metallbauer
  • Kälteanlagenbauer
  • Uhrmacher
  • Maskenbildner
  • Skills analysis
  • Edelsteingraveur
  • Bootsbauer
  • Richtlinie 2005/36/
  • E
  • G
  • I
  • H
  • K F
  • O
  • S
  • A
  • Zupfinstrumentenmacher
  • Berufsqualifikation
  • Nostrifizierung
  • Tankschutzbetriebe (
  • Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren)
  • Metallbildner
  • Metallsägen-
  • Schärfer
  • Mediengestalter Digital und Print
  • Konformitätsbescheinigung
  • Berufszugang
  • Holzblasinstrumentenmacher
  • Equivalence
  • Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung
  • Bürsten- und Pinselmacher
  • Dachdecker
  • Anerkennungsverfahren
  • Kraftfahrzeugmechatroniker
  • Konditor
  • Ausbildungsberuf
  • Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker
  • Holzspielzeugmacher
  • Drucker
  • Plisseebrenner
  • Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
  • Recognition of professional qualifications
  • Gebäudereiniger
  • Fleischzerleger, Ausbeiner
  • Holzbildhauer
  • Theaterkostümnäher
  • Elektroniker Automatisierungstechnik
  • Maurer und Betonbauer
  • Qualifikationsanalyse
  • Buchbinder
  • Steindrucker
  • Holzblockmacher
  • Schnellreiniger
  • Stoffmaler
  • Meistertitel
  • Zimmerer
  • Glaser
  • Maßschuhmacher
  • Zweiradmechaniker
  • Böttcher
  • Handzuginstrumentenmacher
  • Recognition procedure
  • Feinoptiker
  • Keramiker
  • Holz- und Bautenschutzgewerbe (
  • Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
  • Medientechnologe Druck
  • Zahntechniker
  • Vocational education and training
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Fahrzeuglackierer
  • Segelmacher
  • Polster- und Dekorationsnäher
  • Access to occupation nicht reglementiert
  • Goldschmied
  • Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
  • Gleichwertigkeit
  • Orthopädietechnik-
  • Mechaniker
  • Handwerksordnung
  • Klempner
  • Geigenbauer
  • Ausbaufacharbeiter zulassungsfrei
  • Rammgewerbe (
  • Einrammen von Pfählen im Wasserbau)
  • Wachszieher
  • Drittstaat
  • Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör)
  • Zeugnisbewertung
  • Flexograf
  • Handschuhmacher
  • Professional Qualifications Assessment Act
  • Schreiner / Tischler
  • Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Büchsenmacher
  • Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale)
  • Arbeit
  • Conformity certificate
  • Holzreifenmacher
  • Gleichwertigkeitsbescheid
  • Holzschindelmacher
  • Eignungsprüfung
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  • Holzschuhmacher
  • Werksteinhersteller
  • Verfahrenstechnologe in der Mühlen- und Getreidewirtschaft
  • Maler- und Lackierer
  • Fahrzeugverwerter
  • Third country
  • Recognition in Germany
  • Handwerksmeister
  • Klavierstimmer
  • Eisenflechter
  • Friseur
  • Systemelektroniker
  • Fleckteppichhersteller
  • Training
  • Anerkennung in Deutschland
  • Ausbildung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Asphaltierer (ohne Straßenbau)
  • Elektromaschinenbauer
  • Silberschmied
  • Kerzenhersteller und Wachsbildner
  • Weinküfer
  • Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik
  • Fuger (im Hochbau)
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Textilgestalter (
  • Sticker, Weber, Klöppler, Posamentierer, Stricker) ausländische Qualifikation
  • Bügelanstalten für Herren-
  • Oberbekleidung
  • Fachkraft für Holz und Bautenschutzarbeiten
  • Anpassungslehrgang
  • Kraftfahrzeugtechniker
  • Bogenmacher
  • Kürschner
  • Certificate of good standing
  • Requisiteure
  • Siebdrucker
  • Anerkennungsbescheid
  • Mechatroniker für Kältetechnik
  • Tiefbaufacharbeiter berufliche Anerkennung
  • Bautentrocknungsgewerbe
  • Parkettleger
  • Appreteure, Dekateure
  • Stukkateur
  • Schirmmacher
  • Recognition Act ausländischer Beruf
  • Anerkennungsgesetz
  • Fahrradmonteur
  • Informationstechniker
  • Drechsler (
  • Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
  • Glasbläser
  • Gerber
  • Aptitude test
  • Fleischer
  • Theaterplastiker
  • Geselle
  • Adaptation period
  • Präzisionswerkzeugmechaniker
  • Anerkennen
  • Tischler
  • Korb- und Flechtwerkgestalter
  • Flechtwerkgestalter
  • Installateur und Heizungsbauer
  • Foreign occupation
  • E
  • U/
  • E
  • E
  • A/
  • Switzerland
  • Gleichwertigkeitsfeststellung
  • Land- und Baumaschinenmechatroniker
  • Müller
  • Chirurgiemechaniker
  • Recognise:
  • Recognition Änderungsschneider
  • Graveur
  • Beruf
  • Schornsteinfeger
  • Glasveredler
  • Handwerk
  • Muldenhauer
  • Glasapparatebauer
  • Zweiradmechatroniker
  • Edelsteinfasser
  • Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik
  • Bodenleger handwerksähnliches Gewerbe
  • Bauten- und Objektbeschichter
  • Maßschneider
  • Elektroniker
  • Metall- und Glockengießer
  • Holz-
  • Leitermacher (
  • Sonderanfertigung)
  • Straßenbauer
  • Foreign qualification
  • Fotograf
  • Gerüstbauer
  • Bauwerksabdichter
  • Bäcker
  • Teppichreiniger
  • Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration)
  • Technischer Modellbauer
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Nostrification
  • Baugeräteführer
  • Informationselektroniker
  • Textilreiniger
  • Vergolder
  • Raumausstatter
  • Karosserie- und Fahrzeugbauer
  • Betonbohrer und –schneider
  • Berufsausbildung
  • Ausführung einfacher Schuhreparaturen
  • Kenntnisprüfung
  • Brauer und Mälzer
  • Work
  • Feuerungs- und Schornsteinbauer
  • Assessment of higher education certificates
  • Recognition of profession
  • Knowledge test
  • Textil-
  • Handdrucker
  • Occupation
  • Innerei-
  • Fleischer (
  • Kuttler)
  • Galvaniseure
  • Berufsanerkennung
  • Fotomedienfachmann / Fotomedienfachfrau
  • H
  • W
  • K
  • Metallschleifer und Metallpolierer
  • Metallblasinstrumentenmacher
  • Brunnenbauer