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Stellplatzsatzung

Zuständigkeiten

Fachbereich - Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info(at)herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

  • Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:

Herr Daniel Philipp
Zimmernummer: 112

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Leistungsbeschreibung

Die Stadt Herborn besitzt seit Juli 1995 eine Satzung für Stellplätze oder Garagen sowie Abstellplätze für Fahrräder. Darin ist geregelt, wieviele Stellplätze für bestimmte Bauvorhaben nachgewiesen werden müssen. Bei der Einreichung eines jeden Bauantrages muss eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen nachgewiesen werden. Ist dies nicht möglich, z.B. aufgrund des Grundstückszuschnittes können die notwendigen Stellplätze auch abgelöst werden.

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Stellplätze
  • Bauantrag
  • Stellplatzablösung
  • Antrag
  • Ablösung
  • Parkplätze