Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  
Sprachauswahl inaktiv

Schäden durch Kommunen

Leistungsbeschreibung

Wird einer Person ein Schaden zugefügt, beispielsweise durch einen herabstürzenden Ast oder beim Ausrutschen auf einer nicht gestreuten Straße, kann es sein, dass der Schaden von der Kommune übernommen wird.

Teaser

Schäden, die durch Kommunen verursacht werden, können von diesen übernommen werden.

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Schlagloch
  • Schadenöffentlicher Raum
  • Ast
  • Schäden
115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr
×

Um diese App auf ihrem Apple-Gerät zu installieren, drücken Sie und wählen dann "Zum Home-Bildschirm".