Wird einer Person ein Schaden zugefügt, beispielsweise durch einen herabstürzenden Ast oder beim Ausrutschen auf einer nicht gestreuten Straße, kann es sein, dass der Schaden von der Kommune übernommen wird.
Schäden, die durch Kommunen verursacht werden, können von diesen übernommen werden.
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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