Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung IV Gesundheitsberufe
Luisenplatz 2
PLZ: 64283
Postfach 2913
65193 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel.: +49 611 3259-1000
Fax: +49 611 32759-1999
E-Mail:
poststelle(at)hlfgp.hessen.de
Webseite:
Webseite HLfGP
Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Psychologische Psychotherapie in Hessen kann Ihnen die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut bzw. als Psychologische Psychotherapeutin erteilt werden. Für die Erteilung der Approbation ist von Ihnen ein entsprechender Online-Antrag beim HLPUG zu stellen.
Im Antrag sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapie (PsychThAPrV) ist detailliert aufgeführt, welche Nachweise und Informationen dem Antrag beizufügen sind. Liegen die Voraussetzungen vor, erteilt Ihnen das HLPUG die beantragte Approbation in Form einer Urkunde.
Mit Erteilung der Approbation als Psychologischer/e Psychotherapeut/in sind Sie berechtigt, den Beruf des/der Psychologischen Psychotherapeuten/in in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Sie haben Ihre Ausbildung in Hessen erfolgreich abgeschlossen und möchten nun Ihren akademischen Gesundheitsberuf in Deutschland ausüben, so ist hierfür die Approbation als Psychologischer/e Psychotherapeut/in beim HLPUG zu beantragen.
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).
Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Auf Grund der zeitlichen Befristung (Gültigkeitsdauer) einzelner einzureichender Unterlagen empfiehlt es sich, den Antrag frühestens 2 Wochen vor dem letzten Prüfungstermin zu stellen.
Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen kann die Approbation innerhalb von wenigen Tagen (im Regelfall 1 bis max. 2 Wochen) erteilt werden.
Widerspruch & Klagemöglichkeit (WVwVfG, VwGO)
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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