Die Zulassung Ihres Kraftfahrzeug-Anhängers (Kfz-Anhänger) beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben. Kfz-Anhänger können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:
Kfz-Anhänger sind von der Zulassungspflicht befreit, wenn sie
Darüber hinaus ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von der Zulassungspflicht befreit sind:
Hinweis: Für einen bereits zugelassenen Kfz-Anhänger, sofern dieser zwischendurch nicht gänzlich außer Betrieb gesetzt wurde, müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.
Wollen Sie an Ihrem Kraftfahrzeug einen Anhänger im öffentlichen Straßenverkehr mitführen, brauchen Sie dafür eine Zulassung.
Ihre Zulassung müssen Sie persönlich beantragen:
Hinweis: Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Sind Sie nicht in Deutschland gemeldet, können Sie das Kennzeichen nur dann beantragen, wenn Sie eine empfangsberechtigte Person benennen.
Es fallen Kosten an.
keine
Je nach Zulassungsstelle unterschiedlich.
Formulare: erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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