Zu dieser Dienstleistung existiert ein Online-Dienst!
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten aus dem Melderegister an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Wenn Sie die Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nicht möchten, dann können dagegen widersprechen.
Die Meldebehörde des Ortes an dem Sie mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet sind.
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Es besteht die Möglichkeit für bestimmte Stellen eine Übermittlungssperre zu beantragen.
Sie können der Weitergabe Ihrer Daten an folgende Stellen widersprechen:
Den Antrag können Sie über unseren Online-Dienst oder vor Ort im Bürgerbüro stellen.
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden: