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Berufsregister für Steuerberater Eintragung von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten

Leistungsbeschreibung

Eine Eintragung in das Berufsregister der Steuerberater müssen Sie bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.

Folgende Angaben sind eintragungspflichtig:

  • Wenn Sie als Steuerberaterin, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte in dem Bezirk bestellt werden, für den das Register geführt wird. Einzutragen sind:
    • Name, Vorname,
    • Geburtstag, Geburtsort
    • Tag der Bestellung und die Behörde oder die Steuerberaterkammer, die die Bestellung vorgenommen hat
    • Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" und von Bezeichnungen nach der Fachberaterordnung
    • Anschrift der beruflichen Niederlassung und die geschäftliche E-Mail-Adresse
    • berufliche Zusammenschlüsse im Sinne von § 56 Absatz 1 - 3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG)
    • sämtliche weitere Beratungsstellen und die Namen der die weiteren Beratungsstellen leitenden Personen
    • Name und Anschrift der/des Zustellungsbevollmächtigen im Sinne von § 46 Absatz 2 Nummer 5 StBerG
    • Bestehen eines Berufsverbotes im Sinne von § 90 Absatz 1 Nummer 4 StBerG und, sofern eine Vertreterin oder ein Vertreter bestellt ist, die Vertreterbestellung unter Angabe von Familiennamen und Vornamen der Vertreterin/des Vertreters

Wenn sich für Sie Änderungen ergeben, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.

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Wenn Sie unbeschränkt steuerberatend tätig sein wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört auch die Eintragung im Berufsregister für Steuerberaterinnen und Steuerberater.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer einreichen.

Ihre Aufnahme in das Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.

Voraussetzungen

Sie sind Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder Steuerbevollmächtigter und möchten einen Eintrag im Berufsregister beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel ist ein formloser Antrag ausreichend. Je nach Steuerberaterkammer müssen Sie gegebenenfalls für die Eintragung einen ausgefüllten Mitgliedererfassungsbogen einreichen. Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer nach.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsbehelf

keine

Anträge / Formulare

  • Formulare: Für die meisten Steuerberaterkammern gibt es einen vorgegebenen Mitgliedererfassungsbogen
  • OnlineDienst: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Was sollte ich noch wissen?

keine

Fachlich freigegeben durch

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin (SenFin)

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Steuerberaterverzeichnis
  • Berufsregistereintrag
  • Zulassungfreie Berufe
  • Steuerberaterkammer
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