Auf Wunsch können Sie bei der für Sie zuständigen Personalausweisbehörde Ihre im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises (dem sog. Chip) gespeicherten personenbezogenen Daten einsehen.
Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.
Sie können Ihre auf dem Chip Ihres Personalausweises gespeicherten Daten einsehen.
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. dem Bürgeramt der Wohnortgemeinde.
Es fallen keine Gebühren an.
Ausführliche Informationen und aktuelle Meldungen über den Personalausweis und die Online-Ausweisfunktion erhalten Sie auf der nachfolgenden Seite:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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