Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.
Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.
keine
BMI, IT I 4
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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