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Feldes- und Förderabgabe Feststellung

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Stelle stellt den Marktwert für Bodenschätze fest und teilt ihn den Abgabepflichtigen ohne Begründung mit. Für Bodenschätze, die keinen Marktwert haben, stellt die zuständige Stelle den für die Förderabgabe zugrunde zu legenden Wert fest und teilt ihn den Abgabepflichtigen ohne Begründung mit.

Teaser

Die Mitteilung der festgestellten Marktwerte und Förderabgaben werden öffentlich bekannt gegeben.

Verfahrensablauf

Die zuständige Stelle stellt den Marktwert fest und veröffentlicht diesen.

Voraussetzungen

Sie sind abgabepflichtig, wenn Sie Inhaber oder Inhaberin einer Bewilligung sind, sofern bergfreie Bodenschätze im Bewilligungsfeld gewonnen oder mitgewonnen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachfolgende Angaben sind zur Feststellung notwendig:

  • marktwertbildenden Erlöse,
  • Mengen
  • Preise

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

26.02.2021

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Förderabgabevoranmeldungbergfrei
  • Sole
  • Bodenschatz
  • Feldes- und Förderabgabeerklärung
  • Salz
  • Sand
  • Gestein
  • Quarz
115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr
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