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Über Sport- und Bewegungsangebote Flüchtlingen die Integration in die Gesellschaft erleichtern – mit diesem Ziel startete 2016 in Hessen das bundesweit einmalige Landesprogramm „Sport und Flüchtlinge“ in Kooperation mit der Sportjugend Hessen. Seitdem sind jährlich rund 300 – zumeist ehrenamtlich arbeitende – Sport-Coaches aktiv. Als Netzwerker bündeln sie die Interessen aller Beteiligten vor Ort (unter anderem Gemeinde, Sportvereine, Asylbetreuung,
Flüchtlingsinitiativen, Geflüchtete). Zur Qualitätssicherung nehmen sie einmal pro Jahr an einer Schulung teil.
Hessische Kommunen können die Fördermittel – eigenständig und auf die Bedürfnisse vor Ort abgestimmt – für Aufwandsentschädigungen von Sport-Coaches und Übungsleiterinnen und -leiter, für Sachmittel von Sport- und Bewegungsangeboten mit Flüchtlingen sowie für interkulturelle Schulungsmaßnahmen einsetzen. Für Erstaufnahmeeinrichtungen bestehen gesonderte Fördermöglichkeiten.
2019 wurde das Förderprogramm um die zweite Fördersäule „Qualifizierung und Teilhabe“ erweitert. Mittels gezielter Qualifizierungsmaßnahmen sollen Flüchtlinge sowie Migrantinnen und Migranten für ein ehrenamtliches Engagement oder eine sonstige freiwillige Tätigkeit im Sportverein gewonnen werden. Zudem wurde die Förderung von Sport-Coach-Tandems – bestehend aus einem Sport-Coach mit und ohne persönlicher Zuwanderungsgeschichte – neu geschaffen. Teilnehmende erwerben auf diese Weise Qualifikationen, die eine Integration erleichtern, gleichzeitig werden sie zum Vorbild. Auf der anderen Seite erhalten Vereine und Sport-Coaches einen einfacheren Zugang zur Zielgruppe.
Ende 2018 zeichnete die Europäische Union das Förderprogramm mit dem #BeInclusiv Sport Award aus und würdigte damit die wertvolle und wichtige Integrationsarbeit.
Mit dem Programm „Sport und Flüchtlinge“ unterstützt das Land Hessen hessische Kommunen bei der Integration von Geflüchteten vor Ort durch Sportangebote.
Antragsstellung
Auszahlung:
Das Förderverfahren kann schriftlich oder online abgewickelt werden.
Bitte wenden Sie sich an die Sportjugend Hessen oder Hessisches Ministerium des Innern und für Sport.
Die Zuständigkeit obliegt dem Hessisches Ministerium des Innern und für Sport.
Eine Landeszuwendung kann grundsätzlich nur gewährt werden, wenn
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Bis zum 31.03. des Folgejahres müssen Sie einen einfachen Verwendungsnachweis einreichen:
Es fallen keine Gebühren an.
Gegen die Bescheide im Rahmen des Förderverfahrens kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Zur Vermeidung unnötiger Kosten wird angeregt, sich vor der Erhebung einer Klage zunächst mit der Bewilligungsbehörde in Verbindung zu setzen, da in vielen Fällen etwaige Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld einer Klage rechtssicher behoben werden können. Beachten Sie bitte, dass sich die Klagefrist durch einen solchen außergerichtlichen Einigungsversuch jedoch nicht verlängert.
PDF-Vorlagen der Formulare können bei Bedarf auch bei der zuständigen Behörde angefragt werden.
Sollten Sie Interesse haben, sich als Sport-Coach im Rahmen des Förderprogramms zu engagieren, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde oder an Volker Rehm, Sportjugend Hessen, sport-coach@sportjugend-hessen.de, 069-6789-245.
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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