Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  
Sprachauswahl inaktiv

Einleiten von Abwasser in ein Gewässer anzeigen

Zuständigkeiten

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

Tel.: +49 611 815-0
Fax: +49 611 815-1941

E-Mail: poststelle(at)umwelt.hessen.de
Webseite: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Detailansicht »


Leistungsbeschreibung

Das Einleiten von Abwasser kann unter bestimmten Voraussetzungen anzeigepflichtig sein.

Die Anzeigepflicht stellt eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht dar, um in Ausnahmesituationen (gegenwärtige Gefahrensituationen für die öffentliche Sicherheit und Übung für die Bewältigung solcher Gefahrensituationen) den Rettungskräften schnelle Handlungsmöglichkeiten zu gewähren und so ein längeres Erlaubnisverfahren zu vermeiden.

Das Einleiten von Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser) in ein Küstengewässer, oberirdisches Gewässer oder über eine Versickerung in das Grundwasser, das der Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Übung für die Bewältigung solcher Gefahrensituationen dient, bedarf keiner Erlaubnis und ist nur anzuzeigen, sofern der drohende Schaden schwerer wiegt als die mit der Benutzung verbundenen nachteiligen Veränderungen von Gewässereigenschaften.

Eine weitere Anzeigepflicht kann durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer bestehen.

Teaser

Sie möchten Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser einleiten und sind von der Anzeigepflicht betroffen? Dann ist die Einleitung von Abwasser bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslands anzuzeigen.

Zuständige Stelle

Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.

Voraussetzungen

Sie sind nach § 8 Abs. 2 und 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) anzeigepflichtig, wenn zwei mögliche Anlässe bzw. Vorhaben eine Anzeige für die Einleitung von Abwasser in ein Küstengewässer, oberirdisches Gewässer oder über eine Versickerung in das Grundwasser anstelle einer Erlaubnis zulassen:

Es muss sich um eine Einleitung handeln, die der Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr dient und deren drohender Schaden schwerer wiegt, als die mit der Benutzung verbundenen nachteiligen Veränderungen von Gewässereigenschaften. In diesem Falle ist die zuständige Wasserbehörde unverzüglich zu unterrichten.

Übungen und Erprobungen für Zwecke der Verteidigung oder Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, wenn durch diese Benutzungen andere nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt werden und keine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu erwarten ist.

Darüber hinaus existieren weitere Abwassereinleitungen, für die landesrechtlich spezifische Regelungen für eine Anzeige vorliegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von

  • der Art und Menge des Abwassers(Löschwasser, Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser),
  • vom Küstengewässer, oberirdischen Gewässer oder Grundwasser, in das eingeleitet werden soll.

Welche Gebühren fallen an?

  • Für die Verwaltungsleistung  können Verwaltungskosten an die zuständige Behörde zu entrichten sein.
  • Die Höhe der Verwaltungskosten richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungskosten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in Küstengewässer, oberirdische Gewässer oder über eine Versickerung in das Grundwasser erst mit der Anzeige erfolgen darf, wenn die zuständige Behörde die Möglichkeit hatte, die Anzeige zu prüfen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anzeige und ggf. vorgelegten Unterlagen, sowie dem durchzuführenden Verfahren.

Anträge / Formulare

Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare, falls vorhanden, ist in den einzelnen Zulassungsbehörden verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformulare, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.

- Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch

- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch

- Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch

- Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch

Was sollte ich noch wissen?

Bei Wasserstraßen ist zusätzlich die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung zu informieren.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

30.08.2022

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Mischwasserkanalisation
  • Kanalstauraum
  • Mulde
  • Wasserhaushaltsgesetz
  • Mischsystem
  • Gewerbliches Abwasser
  • Kanalisation
  • Einleitung
  • Rigole
  • ZulassungÖffentliche Sicherheit
  • Regenüberlauf
  • Industrielles Abwasser
  • Abwasserverordnung
  • Regenwasser
  • Erlaubnis
  • Trennsystem
  • UnterrichtungÜbung
  • Mischwassereinleitung
  • Abwasser
  • Schadensfall
  • Gefahr im Verzug
  • Flächenversickerung
  • S
  • R
  • K
  • Gestattung
  • Mischwasser
  • Regenrückhaltebecken
  • Gewässerbenutzung
  • Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr
  • B
  • Löschwasser
  • Regenüberlaufbecken
  • Stauraumkanal
  • Schmutzwasser
  • Industrieabwasser
  • K
  • S
  • R
  • Versickerung
  • Kläranlage
  • Störfall
  • Niederschlagswassereinleitung
  • Trennkanalisation
  • Schmutzwassereinleitung
  • Niederschlagswasser
×

Um diese App auf ihrem Apple-Gerät zu installieren, drücken Sie und wählen dann "Zum Home-Bildschirm".