Fachdienst - Bürgerbüro
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Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr
* zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.
Ansprechpartner:
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Der Kinderreisepass wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt. Zum 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen geändert. Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Kinderreisepässe können innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Neben dem Lichtbild werden auch Angaben zur Größe und gegebenenfalls zur Augenfarbe aktualisiert.
Wenn der Kinderreisepass abläuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine Verlängerung beantragen.
Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Passbehörde; Ihr Kind muss dazu anwesend sein.
Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihres Wohnortes, das die Aufgaben der Passbehörde wahrnimmt.
Zuständige Stelle für die Ausstellung sowie Änderung bzw. Aktualisierung des Kinderreisepasses ist die Passbehörde (Bürgermeisterin oder Bürgermeister bzw. Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister) Ihres Wohnortes.
Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
6,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
keine
Die Verlängerung des Kinderreisepasses sowie weitere erforderliche Aktualisierungen werden von der Passbehörde sofort vorgenommen.
Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass für die Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden.
Gültigkeit:
Für Kinder unter 12 Jahren kann auch ein sechs Jahre gültiger, biometrietauglicher Reisepass oder ein Personalausweis beantragt werden; bei Kindern unter sechs Jahren wird kein Fingerabdruck im elektronischen Speichermedium aufgenommen.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Wichtig ist, dass Ihr Kind ebenfalls bei der Beantragung des Ausweisdokumentes anwesend ist.
Die schriftliche Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten finden Sie bei dieser Dienstleistung als Formular zum Download. Bei der Neubeantragung eines Ausweisdokumentes sowie bei jeder Verlängerung/Aktualisierung ist die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten vorzulegen. Das Original oder eine Kopie des Ausweisdokumentes des nicht anwesenden Sorgeberechtigten ist ebenfalls mitzubringen.
Der Kinderreisepass kann innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert / aktualisiert werden, insofern noch ausreichend freie Seiten im Dokument vorhanden sind.
Als Passbehörde dürfen wir Ihnen auf Grund gesetzlicher Bestimmungen keine Informationen über die jeweiligen Einreisebestimmungen der Länder erteilen. Bitte informieren Sie sich vorab auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes im Bereich "Sicher Reisen" oder ggfs. über Ihr Reiseunternehmen.
Bitte beachten Sie, dass Sie mit einer Verlängerung bzw. Aktualisierung eines Kinderreisepasses nicht in jedes Land einreisen können. Genaue Informationen finden Sie ebenfalls beim Auswärtigen Amt oder ggfs. bei Ihrem Reiseunternehmen.
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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