Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen
Südanlage 14 A
35390 Gießen, Universitätsstadt
Postfach 101052
35340 Gießen, Universitätsstadt
Tel.: 0641 7936-0
Fax: 0641 7936-117
E-Mail:
postmaster(at)havs-gie.hessen.de
Webseite:
Landesversorgungsamt und Hessische Ämter für Versorgung und Soziales
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Das Betreuungsgeldgesetz des Bundes wurde am 21.07.2015 vom Bundesverfassungsgericht formal für verfassungswidrig erklärt. Seitdem wird in Hessen kein Betreuungsgeld mehr nach dem Betreuungsgeldgesetz gewährt.
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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