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Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Teaser

Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Verfahrensablauf

Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Voraussetzungen

Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Andere Worte zur Beschreibung dieser Dienstleistung

Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:

  • Sporthalle
  • Sporthalle Vermietung
  • Sportplatz
  • Mehrzweckhalle
  • Sporthallenbenutzung
  • Sporthallenbelegung
  • Sporthalle Belegung
  • Sporthallennutzung
  • Gemeindehalle
115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
Website: zur Website

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr
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