Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Für die Nutzung einer nicht öffentlich zugänglichen Sportstätte, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Über das Vergabeverfahren und die Vergabebedingungen unterrichtet Sie Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Welche Voraussetzungen für die Nutzung der Sportstätte erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Diese Dienstleistung könnte im allgemeinen Sprachgebrauch oder Schriftverkehr auch mit den folgenden Worten beschrieben werden:
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