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Anzeige sonstiger Tätigkeiten mit Arzneimitteln, Wirkstoffen, anderen zur Arzneimittelherstellung bestimmten Stoffe und Gewebe

Wenn Sie

  • einen Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln,
  • die Lagerung von Arzneimitteln und deren Dokumente,
  • die Vermittlung von Arzneimitteln,
  • die erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln für ärztliche, zahnärztliche sowie sonst zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Personen oder
  • die erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln für Krankenhäuser, oder Rettungsdienstorganisationen

betreiben wollen, müssen Sie dies beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege anzeigen.

Auch bei Änderungen der angezeigten Tätigkeiten ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege Ihr Ansprechpartner. 

Verfahrensablauf

  • Bitte füllen Sie das entsprechende Formular bevorzugt am PC aus und senden Sie es unterschrieben als Scan im Anhang zu einer E-Mail an folgende Adresse: Anzeige67@hlfgp.hessen.de.
  • Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

Gebühren

Fristen

Anzeige muss vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit erfolgen
 

zuständige Stelle

Zuständig ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege.

Bearbeitungsdauer

Voraussetzungen

Für die Anzeige sind die jeweiligen Anforderung zu erfüllen.

Voraussetzung sind unter anderem:

Anzeige eines Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln:

  • Benennung einer verantwortlichen Person mit der erforderlichen Sachkenntnis
  • Name und Anschrift des Einzelhändlers

Anzeige eines Lagers bzw. Dokumentenlagers:

  • Name und Anschrift des Unternehmens 
  • Genaue Beschreibung der Tätigkeiten (für wen wird was gelagert?)

Anzeige einer Arzneimittelvermittlung:

  • Konkrete Beschreibung der Tätigkeit
  • Name und Anschrift der Unternehmen, für die man tätig werden möchte

Anzeige erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln für ärztliche, zahnärztliche sowie sonst zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Personen sowie Anzeige erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln für Krankenhäuser, Rettungsdienstorganisationen:

  • Personenangaben, Name und Anschrift der Praxis bzw. der Rettungsorganisation oder des Krankenhauses
  • Angaben zu den genauen Tätigkeiten
  • Benennung der verantwortlichen Person mit der erforderlichen Sachkenntnis

Anzeige einer Arzneimittelsammlung:

  • siehe Merkblatt auf der Homepage:

erforderliche Unterlagen

Anzeige eines Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln:

  • siehe Formular auf der Seite zum Arzneimittelvertrieb

Anzeige eines Lagers bzw. Dokumentenlagers:

  • Name und Anschrift des Unternehmens 
  • Genaue Beschreibung der Tätigkeiten (für wen wird was gelagert?)

Anzeige einer Arzneimittelvermittlung:

  • siehe Formular auf der Seite zum Arzneimittelvertrieb

Anzeige erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln für ärztliche, zahnärztliche sowie sonst zur Ausübung der Heilkunde beim Menschen befugte Personen sowie Anzeige erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln für Krankenhäuser, Rettungsdienstorganisationen:

  • siehe Formular auf der Seite zur Anzeigepflicht

Anzeige einer Arzneimittelsammlung:

  • siehe Merkblatt aufder Seite zum Arzneimittelvertrieb

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Kurzfassung

  • Anzeige sonstiger Tätigkeiten mit Arzneimitteln, Wirkstoffen, anderen zur Arzneimittelherstellung bestimmten Stoffe und Gewebe    
  • Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit Arzneimitteln, Wirkstoffen, anderen zur Arzneimittelherstellung bestimmten Stoffe und Gewebe müssen angezeigt werden 
  • Zuständig: Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege
     

weiterführende Informationen

Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege überwacht den Verkehr mit Humanarzneimitteln bei allen pharmazeutischen Unternehmen sowie Groß- und Einzelhändlern in Hessen.

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