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Mitarbeiterbezogene Meldepflichten

Beschreibung

Was soll wie und wo gemeldet werden, wenn sich beispielsweise das Beschäftigungsverhältnis meiner Mitarbeiterin oder meines Mitarbeiters ändert? Insbesondere im Zusammenhang mit der sozialen Sicherung Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist eine Vielzahl an gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Die entsprechenden Informationen und Services finden Sie hier.

Dienstleistungen

115 - Die Behördennummer

Tel.: 115
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Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag und Dienstag: 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 08:00 Uhr
(nur mit Termin)
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr
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