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Bekanntmachung des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd über die Festsetzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2021

Bekanntmachung des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd über die Festsetzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2021

Bereitstellungstag:

Bekanntmachung

des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd, Sinn, über die Festsetzung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2021

Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 24. November 2020 einstimmig den vorgelegten Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 festgesetzt.

Wirtschaftsplan
des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd in Sinn für die
Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021.

Aufgrund der Satzung des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis
Süd vom 01.01.2014, zuletzt geändert am 01.03.2020, § 8 Ziff. 5, und Beschluss der
Verbandssammlung vom 24.11.2020 wird die Festsetzung des Wirtschaftsplanes
für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 wie folgt beschlossen:

 1

Der Wirtschaftsplan für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 wird

im Erfolgsplan

in den Erträgen

auf

1.908.311,00 €

 
 

in den Aufwendungen

auf

1.787.250,00 €

 

Überschuss

     

121.061,00 €

 
           

im Vermögensplan

in der Einnahme

auf

391.000,00 €

 
 

in der Ausgabe

auf

391.000,00 €

 

festgesetzt.

         

 2

Der Grundbeitrag zur Deckung der nicht über die Wasserabnahmebeiträge

gedeckten Kosten wird gem. § 27 Abs. 3 der Verbandssatzung für die Zeit vom

01.01.2021 bis 31.12.2021 vorläufig wie folgt festgesetzt:

Verbandsmitglied

Angeschlossene
Einwohner (HW)
30.06.2020

Grundbeitrag 2021
Anteil Verbandsmitglied

 

Angelburg

3.539

30.761,40 €

 

Aßlar

12.100

105.174,61 €

 

Breitscheid

4.670

40.592,18 €

 

Dietzhölztal

5.615

48.806,24 €

 

Driedorf

2.677

23.268,80 €

 

Ehringshausen

9.015

78.359,43 €

 

Eschenburg

10.151

88.233,68 €

 

Greifenstein

6.611

57.463,58 €

 

Herborn

5.449

47.363,34 €

 

Leun

5.765

50.110,05 €

 

Mengerskirchen

4.013

34.881,46 €

 

Sinn

6.453

56.090,23 €

 

Gesamt

76.058

661.105,00 €

 
           

 

 

3

 

 

 

Der Wasserabnahmebeitrag für die Wasserlieferungen wird wie folgt festgesetzt:

Für die Zeit vom 01.01. - 31.12.2021:

Verbandsmitglieder

       

für die Mindestabnahmemenge und die darüber hinausgehende

 

Wassermenge

     

 0,51 €/cbm, netto

Nichtmitglieder

         

für die abgenommene Wassermenge

 

1,07 €/cbm, netto

 
           

4

Eine Neuaufnahme von Krediten ist in Höhe von 94.000,00 € erforderlich.

Umschuldungen sind nicht erforderlich.

5

Der Höchstbetrag des Kassenkredites, der im Kalenderjahr 2021 zur Aufrechterhaltung des Betriebes in Anspruch genommen werden darf, wird auf 800.000,00 € festgesetzt.

gez. Koch

Verbandsvorsteher                                                               

 

Bekanntmachung

Der vorstehende Wirtschaftsplan des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd für das Wirtschaftsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die erforderliche Zustimmung der Aufsichtsbehörde ist erteilt.

Regierungspräsidium Gießen

Gz.: RPGI-13-03m0400/16-2015/24                                     Datum:            10. Dezember 2020

Bearbeiter/in: Julika Sintje Lückel                                        Tel.                  +49 641 303-2175

                                                                                         Dokument Nr. 2020/1146315

Zustimmung

Hiermit erteile ich dem Wasserbeschaffungsverband Wasserwerke Dillkreis Süd mit Sitz in Sinn unter Bezug auf die Begleitverfügung gleichen Datums die aufsichtsbehördliche Zustimmung

  1. zu der in § 4 des Festsetzungsbeschlusses des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2021 vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen in Höhe von

    94.000, -- €
    (in Worten: vierundneunzigtausend Euro)


    gemäß § 65 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) i. V. m. § 2 Abs. 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz (HWVG), § 10 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) i. V. m. § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO);
  2. zu dem in § 5 des Festsetzungsbeschlusses des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2021 vorgesehenen Höchstbetrag an Kassenkrediten, der im Wirtschaftsjahr 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, in Höhe von

800.000,-- €
(in Worten: achthunderttausend Euro)


gemäß § 75 Abs. 3 WVG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 a) dd) HWVG,

 

Im Auftrag (S)

Schneider

Regierungsdirektorin

Der Wirtschaftsplan 2021 liegt in der Zeit vom 18.01.2021 bis einschließlich 26.01.2021 in der Geschäftsstelle des Wasserbeschaffungsverbandes Wasserwerke Dillkreis Süd, Kirchstraße 12, 35764 Sinn, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Wasserbeschaffungsverband                                               Sinn, 11. Januar 2021

Wasserwerke Dillkreis Süd                                                   gez. Koch, Verbandsvorsteher