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Aufruf zum Abräumen von Grabstätten Friedhof Herborn/Abt. V Reihe 10 bis 11

Aufruf zum Abräumen von Grabstätten Friedhof Herborn/Abt. V Reihe 10 bis 11

Das Nutzungsrecht der Reihengrabstätten auf dem Friedhof in Herborn in der Abteilung V, in den Reihen 10 bis 11 ist abgelaufen.

Aufruf zum Abräumen von Grabstätten, deren Nutzungsrecht abgelaufen ist

Das Nutzungsrecht der Reihengrabstätten auf dem Friedhof in Herborn in der Abteilung V, in den Reihen 10 bis 11 ist abgelaufen. Die betroffenen Grabstätten werden nun zur Einebnung aufgerufen.

Vorhandene Grabmale sowie die Einfassungen, Fundamente und der Grabschmuck sind bis zum 15.11.2021 von den Angehörigen zu entfernen. Anschließend ist die Grabstätte einzuebnen und einzusäen.

Diese Arbeiten können auch von einem Steinmetz vorgenommen werden. Dieser muss die Zulassung der Stadt Herborn besitzen, die zur Ausführung von gewerblichen Tätigkeiten auf den Friedhöfen der Stadt Herborn berechtigt.

Zudem besteht auf die Möglichkeit, die Stadt Herborn mit der Grabräumung schriftlich zu beauftragen. Die Gebühr für das Einebnen einer Reihengrabstätte beträgt gemäß § 10 Abs. 1a der Satzung über das Erheben von Friedhofs -und Bestattungsgebühren 198,00 Euro.
Die bis zum oben genannten Termin nicht entfernte Grabstätte wird von der Stadt Herborn gebührenpflichtig abgeräumt. Auf dieses Material besteht dann kein Rechtsanspruch mehr.

Für weitere Auskünfte steht die Friedhofsverwaltung unter der Nummer 02772 / 708-240 oder -708-275 zur Verfügung.