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Beantragung von Wahlscheinen

Beantragung von Wahlscheinen

 

Was ist ein Wahlschein?

 

Der Wahlschein ist der urkundliche Nachweis über das materielle Wahlrecht des Wahlberechtigten.

 

Der Inhaber eines Wahlscheins kann

 

  • am Wahltag seine Stimme in einem beliebigen Wahllokal seines Wahlkreises abgeben, in dem der Wahlsein ausgestellt wurde

    oder
  • durch Briefwahl wählen

  • Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um einen Wahlschein beantragen zu können?

    Jeder Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist kann einen Wahlschein beantragen wenn einer der folgenden drei Gründe auf ihn zutreffen:
  • Er sich am Wahltag während der Wahlzeit aus einem wichtigen Grund außerhalb seines Wahlbezirks aufhält (z.B. Auslandsaufenthalt, Aufnahme in einem Krankenhaus usw.)
  • Er seine Wohnung in einen anderen Wahlbezirk verlegt und nicht in das Wählerverzeichnis des neuen Wahlbezirks eingetragen ist.
  • Er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst eines körperlichen Zustands wegen den Wahlraum seines Wahlbezirks nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.

  • Wie kann ein Wahlschein beantragt werden?
  • Sie können die Wahlbenachrichtungskarte ausfüllen und an die aufgedruckte Adresse senden. Sie erhalten dann per Post alle notwendigen Unterlagen.
  • Sie kommen persönlich in unser Bürgerbüro und holen sich dort die gewünschten Unterlagen ab.
  • Sie füllen folgendes Online-Formular aus und erhalten ebenfalls alle notwendigen Unterlagen per Post. Online-Beantragung eines Wahlschein (bitte beachten Sie, dass ein neues Fenster geöffnet wird!)