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Berichtigung der Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Berichtigung der Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

für die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung und zu den Ortsbeiräten am 14. März 2021

Der besondere Gemeindewahlleiter der Stadt Herborn            Wahlkreis Herborn

Berichtigung der Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahlen zur Stadtverordnetenversammlung und zu den Ortsbeiräten am 14. März 2021

Der Hessische Landtag hat am 11.12.2020 die Änderung des Hessischen Kommunalwahlge-setzes aus Anlass der Corona-Pandemie beschlossen. Das Gesetz sieht nun die Einfügung neuer Übergangsvorschriften für die Durchführung der allgemeinen Kommunalwahlen am 14.März 2021 vor. Nach dem neuen § 68a Nr. 1 KWG müssen abweichend von § 11 Abs. 4 Satz 1 KWG Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufende Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, nur noch von mindestens so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind.

Daher ist die oben genannte Bekanntmachung vom 06.11.2020 wie folgt zu berichtigen:

In dem Abschnitt „Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, müssen außerdem mindestens von zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unter-zeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind“, ist der Halbsatz „müssen außerdem mindestens von zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind“ durch „müssen außerdem mindestens von so vielen Wahlbe-rechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind“ zu ersetzen.

Die berichtigte Textstelle ist in verstärkter Schrifttype dargestellt.

Diese Rechtsänderung tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

Zahl der zu wählenden Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung:        37

Zahl der zu wählenden Ortsbeiratsmitglieder                         

Herborn:     11
Amdorf:       5
Burg:           9
Guntersdorf: 5
Seelbach:    9
Hirschberg:  5
Hörbach:      7
Merkenbach:7
Schönbach:  7
Uckersdorf:   7

Herborn, 16. Dezember 2020

Göbel
Besonderer Gemeindewahlleiter der Stadt Herborn