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Besetzung des Ortsgerichtes Herborn I

Besetzung des Ortsgerichtes Herborn I

hier: Erforderliche Neuwahl Ortsgerichtsschöffin/Ortsgerichtsschöffe

Die Amtszeit eines Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichtes Herborn I läuft zum 06.06.2017 aus. Es ist daher eine Neuwahl für das zu besetzende Amt als Ortsgerichtsschöffin bzw. Ortsgerichtsschöffe erforderlich.

Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiete der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. Gemäß § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes (OGG) werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde von dem Präsidenten des Amtsgerichtes auf die Dauer von zehn Jahren ernannt.

Den Vorschlägen geht ein Wahlverfahren durch die Stadtverordnetenversammlung voraus.

Zu Ortsgerichtsschöffen dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und zuverlässig sind. Das Aufgabengebiet des Ortsgerichtsschöffen ist umfangreich und betrifft zum Beispiel die Mitwirkung bei der Festsetzung von Grundstücksgrenzen, Schätzungen von Immobilien/Grundstücken und der Sicherung von Nachlässen. Hierzu ist es erforderlich, dass die Person orts- und feldkundig ist. Sie müssen ihren Wohnsitz in dem Bezirk des Ortsgerichtes I (Kernstadt Herborn oder Burg) haben und sollten mindestens 25 Jahre alt sein, das 70. Lebensjahr jedoch nicht überschritten haben.

Nicht zugelassen sind Personen die die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben oder als Rechtsanwalt oder Notar zugelassen sind. Im Dienst befindliche Richter sowie Beamte im Justizdienst sollen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden. Schließlich sollen Personen, die miteinander im ersten oder zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind, sowie Ehegatten nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.

Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Ausübung dieses Ehrenamtes interessieren,
werden gebeten, sich bis zum 20.01.2017 bei der Stadtverwaltung Herborn, Fachdienst Allgemeine Verwaltung, Herrn Marco Klingelhöfer, Hauptstraße 39, 35745 Herborn, Telefon: 02772 708 245 oder eMail m.klingelhoefer@herborn.de zu melden.

Der Magistrat der Stadt Herborn
gez.
Hans Benner
Bürgermeister