Am Weltkindertag, dem 20. September, war die Herborner Innenstadt, bei bestem Spätsommer Wetter in Kinderhand. An zehn interaktiven Stationen informierten sich zahlreiche Kinder mit ihren Eltern oder Großeltern über die Kinderrechte. Im Mittelpunkt des Aktionstages „Tag der Kinderrechte“, der von den Fachkräften der städtischen Kindertagesstätten organisiert wurde, standen die zehn universellen Kinderrechte. An zehn Stationen in der Herborner Innenstadt konnten sich Interessierte bei Spielen und Workshops spielerisch mit einem der Kinderrechte auseinandersetzen. Zusammen mit der Stadtbücherei gab es zudem eine besondere Vorleseaktion in der Aula der Hohen Schule mit Bilderbüchern und Mut-Mach-Geschichten. Im Stadtpark gab die Kita-Band der Kindertagesstätte Herborn ein Konzert und die Jüngsten konnten selbst musikalisch Hand anlegen beim Trommeln.
Die zehn universellen Kinderrechte sind: Recht auf Gleichheit; Recht auf Gesundheit; Recht auf Bildung; Recht auf Information, freie Meinungsäußerung und Beteiligung; Recht auf Freizeit, Spielen und Erholung; Recht auf elterliche Fürsorge; Recht auf gewaltfreie Erziehung und Schutz vor Ausbeutung und Gewalt, Recht auf angemessene Lebensbedingungen; Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht; Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung.
Hintergrund:
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 mit dem Ziel verabschiedet, Kinder vor Verletzungen ihrer Rechte zu schützen, sie in ihrer Entwicklung zu fördern und ihnen bei der Einforderung ihrer Rechte mehr Gehör zu verschaffen. In vielen Ländern wird der Tag der Kinderrechte am 20. November gefeiert, in Deutschland und Österreich hat sich der 20. September eingebürgert. Seit dem Jahr 2010 ist die UN-Konvention verbindlich geltendes und unmittelbar anwendbares Recht in Deutschland.