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Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn

Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn

Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn


Die anlässlich der Kommunalwahl am 06. März 2016 aus dem Wahlvorschlag Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD in die Stadtverordnetenversammlung gewählte Bewerber Uwe Wolter, 35745 Herborn ist am 15.05.2017 verstorben. An seine Stelle rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen vom Wahlvorschlag der SPD Herr Manfred Stracke, Herborner Str. 30, 35745 Herborn-Hörbach in die Stadtverordnetenversammlung nach.
Gegen die obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Herborn gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tag dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir Einspruch erheben.


Herborn, 29.05.2017
Jörg Kring Gemeindewahlleiter