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Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen gem. § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG)

Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen gem. § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG)

Bekanntmachung der Stadt Herborn

Allgemeinverfügung

Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen gem. § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG)

1.    Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vom 23. November 2006 über das Geschlossenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen wird das Offenhalten der Verkaufsstellen in Herborn an folgenden Sonntagen, 02.04.2017, 11.06.2017, 10.09.2017 und 12.11.2017 jeweils in der Zeit von 12.00 – 18.00 Uhr freigegeben.

2.    Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Herborn, den 15.02.2017

Hans Benner
Bürgermeister