Im Stadtgebiet Herborn gibt es sechs Teststellen für Corona-Schnelltests.
Im Stadtgebiet Herborn gibt es fünf Teststellen für Corona-Schnelltests. Nach vorheriger Anmeldung, entweder telefonisch oder online, bieten sie auf Basis der aktuellen Testverordnung des Bundes für Anspruchsberechtigte kostenlose Bürgertest. Darüber hinaus bieten die Testzentren auch kostenpflichtige Test an. Neu hinzugekommen ist seit Anfang des Jahres 2022 ein Testzentrum in der Westerwaldstraße Herborn.
Alle Teststellen im Lahn-Dill-Kreis finden Interessierte online auf der Corona-Homepage des Kreises https://corona.lahn-dill-kreis.de/aktuelles/testzentren/
Kreis-Gesundheitsamt automatisiert Arbeitsabläufe in der Corona-Fallermittlung und Kontaktnachverfolgung
Der Lahn-Dill-Kreis informiert: Immer mehr Menschen infizieren sich derzeit mit dem Corona-Virus. Dem Gesundheitsamt des Lahn-Dill-Kreises werden momentan rund drei- bis vierhundert neue Corona-Fälle gemeldet – jeden Tag, Tendenz steigend. „Um sicherzustellen, dass unsere Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsamtes ihrer wichtigen Aufgabe auch weiterhin nachkommen können, wurden die Arbeitsabläufe in der Fallermittlung und der Kontaktnachverfolgung nun automatisiert“, sagt Landrat Wolfgang Schuster am Freitagnachmittag. „Künftig können sich mit dem Corona-Virus infizierte Bürgerinnen und Bürger selbstständig über ein Online-Formular beim Kreis-Gesundheitsamt registrieren und erhalten automatisch wichtige Informationen“, ergänzt Kreis-Gesundheitsdezernent Stephan Aurand. Für Menschen, die sich nicht online melden können, bestehe selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit des telefonischen Kontaktes.
SMS von „GALDK-Covid“ zur Registrierung beim Gesundheitsamt
Es wichtig, bereits an der Stelle, an der ein PCR- oder Schnelltest durchgeführt wird, alle relevanten Kontaktdaten zu hinterlassen. Darauf weist das Kreis-Gesundheitsamt hin. Um sich im Falle eines positiven Testbefundes online beim Gesundheitsamt registrieren zu können, komme es vor allem auf die Angabe der Handynummer an. „Alle positiven Testbefunde gehen durch die Labore automatisch bei uns ein. Die Befunde enthalten unter anderem die Kontaktdaten einer betroffenen Person. Hat die Person beim Testen ihre Handynummer angegeben, findet eine automatische Kontaktaufnahme per SMS durch uns statt“, sagt Christian Müller, der Leiter des Gesundheitsamtes. Vom Absender „GALDK-Covid“ wird eine SMS versendet, die die betroffene Person darüber informiert, dass ein positives Testergebnis vorliegt. Die SMS beinhaltet außerdem einen Link zu einem Formular, das ausgefüllt ans Gesundheitsamt gesendet werden sollte.
In einer zweiten SMS des gleichen Absenders erhält die Person einen weiteren Link. Dieser führt zu einem Formular, das von den Haushaltsangehörigen ausgefüllt und ebenfalls ans Gesundheitsamt zurückgesendet werden sollte. Die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes können den Eingang der Daten überprüfen und weitere Bearbeitungsschritte veranlassen. Wichtige Informationen zu den aktuellen Quarantäne- und den allgemeinen Hygieneregeln werden den Betroffenen zur Verfügung gestellt, genauso wie ein Symptomtagebuch sowie Kontaktstellen, an die man sich bei Bedarf wenden kann. Die Informationen liegen dem Gesundheitsamt in mehreren Sprachen vor.
„Menschen, die sich nicht online registrieren können, werden natürlich weiterhin durch unsere Mitarbeitenden kontaktiert“, so Müller weiter. Wer an der Teststelle zum Beispiel seine Festnetznummer angebe, werde nach wie vor angerufen und telefonisch informiert. „Uns ist bewusst, dass längst nicht jeder unser neues Angebot wahrnehmen kann. Allerdings setzen wir auf diejenigen, die die Möglichkeit haben, online mit uns zusammenzuarbeiten. Das wird uns entlasten. Wir haben dadurch wieder genug Kapazitäten, um eine zeitnahe telefonische Kontaktaufnahme derer zu gewährleisten, die das Angebot nicht nutzen können“, betont der Leiter des Gesundheitsamtes. Ein weiterer Vorteil der Online-Registrierung sei der automatische Versand der Bescheinigung über die Dauer der Quarantäne. Die betroffenen Personen sind nach dem letzten Tag der zehntägigen Quarantäne automatisch entlassen – ohne erneuten Test und Negativnachweis.
Freitesten nach sieben Tagen möglich
Mit dem Corona-Virus infizierte haben die Möglichkeit ihre zehntägige Quarantäne auf sieben Tage zu verkürzen. Dazu muss dem Gesundheitsamt rechtzeitig am siebten Tag ein Negativnachweis (Schnelltest) vorlegen. Mitarbeitende aus dem medizinischen und pflegerischen Bereich können sich ebenfalls nach sieben Tagen freitesten, allerdings benötigen diese als Nachweis einen negativen PCR-Test.
Mit Laborbefund und Personalausweis erhalten Betroffene ihren Nachweis über die Genesung von einer Covid-19-Erkrankung
Der Lahn-Dill-Kreis informiert: Bürgerinnen und Bürger des Lahn-Dill-Kreises, die bei einem PCR-Test positiv auf das Corona-Virus getestet worden sind, können sich ihren Genesenennachweis in der Apotheke oder über ihren Hausarzt ausstellen lassen. Benötigt wird dazu der Befund, der den Betroffenen von den auswertenden Laboren zugesendet wird sowie der Personalausweis. Darauf weist das Gesundheitsamt des Lahn-Dill-Kreises hin.
Bisher hatte der Lahn-Dill-Kreis als Serviceleistung einen separaten Nachweis an infizierte Bürgerinnen und Bürger versandt. Dieses Vorgehen ändert sich nun. „Genauso wie beim digitalen Impfnachweis ist es möglich, sich in Apotheken und in Hausarztpraxen einen Genesenennachweis ausstellen zu lassen. Das entlastet unser Gesundheitsamt in der derzeitigen Lage im administrativen Bereich deutlich“, sagt Landrat Wolfgang Schuster über das freiwillige Angebot, das der Landkreis aufgrund der hohen Fallzahlen nun einstellen wird. „Andere Gesundheitsämter haben diese Zusatzleistung bereits vor Wochen eingestellt, weitere tun es uns aktuell gleich“, ergänzt Schuster.
Positiver PCR-Test-Befund sollte unbedingt aufbewahrt werden
Als Genesene gelten Personen, die in den vergangenen drei Monaten eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben und das mit einem positiven PCR-Test nachweisen können. Der Lahn-Dill-Kreis weist deshalb darauf hin, dass der Laborbefund unbedingt aufbewahrt werden sollte. Nur auf dieser Grundlage kann in Apotheken und Arztpraxen ein Genesenennachweis ausgestellt werden.
Der Laborbefund selbst ist als Nachweis für eine überstandene Covid-19-Erkrankung gesetzlich anerkannt und kann auch als solcher verwendet werden, ganz ohne zusätzliches medizinisches Zertifikat. Er kann in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache verfasst sein und sowohl digital als auch in Papierform vorliegen. Um als genesen zu gelten, muss die Testung mindestens 28 Tage her sein und darf maximal drei Monate zurückliegen.
Zu beachten ist, dass der Genesenen-Status durch eine Änderung der Bundesverordnung nur noch drei Monate lang gilt. Die bisher versandten Genesenennachweise verlieren aufgrund der neuen Rechtslage ebenfalls nach den genannten drei Monaten ihre Gültigkeit. Eine Übergangsfrist hat das Bundesgesundheitsministerium nicht vorgesehen. Das Gesundheitsamt empfiehlt dennoch, auch ältere Nachweise aufzuheben, da diese in Verbindung mit Impfungen weiterhin wichtig für die Erfüllung von „2G“ oder „2G-Plus“ sein können.
Weitere Informationen gibt es beim Hessischen Sozialministerium unter https://soziales.hessen.de/Corona/Coronaimpfung/Infos-fuer-Genesene.
Verschärfte Regeln des Landes Hessen greifen: Allgemeinverfügung des LDK zu Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen und Maskenpflicht in Fußgängerzonen
Der Lahn-Dill-Kreis informiert: Drei Tage in Folge haben die Inzidenzwerte für den Lahn-Dill-Kreis laut Robert Koch-Institut über 350 gelegen. Ab Dienstag, 18. Januar, 0 Uhr fällt der Landkreis deshalb unter die Hotspot-Regelung des Landes Hessen.
Dann gelten nicht nur die verschärften Regeln des Landes Hessen, sondern auch ein Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen sowie das Tragen einer medizinischen Maske in Fußgängerzonen, die mit den Kommunen festgelegt wurden. Die Städte und Gemeinden werden gebeten, diese zu beschildern. Die genauen Orte sind in der aktuell unter www.lahn-dill-kreis.de veröffentlichten 20. Allgemeinverfügung des Landkreises benannt. Sie gilt vorerst bis einschließlich 10. Februar 2022 oder wenn der Inzidenzwert an fünf Tagen in Folge unter 350 fällt.
Zusätzlich gelten die in ganz Hessen gültigen neue Corona-Regeln
Dazu zählen die wichtigsten Punkte:
Als 2G-Plus gilt ab jetzt, wer:
Ausnahmen:
Das Tragen medizinischer Masken in Fußgängerzonen zwischen 8 und 18 Uhr ist jetzt verpflichtend in:
Wetzlar:
Dillenburg:
Herborn:
Freitags auf dem Gelände des Herborner Wochenmarktes (Kornmarkt, Holzmarkt sowie Hauptstraße von der Einmündung Ottostraße bis Einmündung Sandweg)
An folgenden öffentlichen Plätzen gilt ein Alkoholverbot von 0 bis 24 Uhr:
Dillenburg:
Oberscheld:
Niederscheld:
Donsbach:
Eibach:
Greifenstein:
Haiger:
Herborn:
Sinn:
Fleisbach:
Edingen:
Wetzlar:
ACHTUNG: Ein Besuch im Rathaus ist zurzeit nur nach vorheriger Terminabsprache möglich!
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