Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche oder gemeinnützige Träger.
Sie können möglicherweise eine Förderung von niedrigschwelligen Sprachkursen erhalten.
Der Onlineantrag ist mindestens 1 Monat vor Beginn der Sprachför-dermaßnahme zu stellen.
Den Link zum Onlineantrag finden Sie unter integrationskom-pass.de, der Seite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration
- niedrigschwellige Sprachfördermaßnahme
- Kommunaler, kirchlicher oder gemeinnütziger Träger
Welche Unterlagen vorzulegen sind, richtet sich nach der Rechts-form des Trägers der Sprachfördermaßnahme.
Es fallen keine Kosten an.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Regierungspräsidium Darmstadt
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Adresse:
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge
PLZ: 64278
Luisenplatz 2
PLZ: 64283
Tel.: +49 6151 12-5168
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr