Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  
Sprachauswahl inaktiv

Anzeige des Wechsels des Leitungspersonals in Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen

Leistungsbeschreibung

Als Betreiber einer Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen haben Sie den Wechsel einer Leitungskraft unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dabei müssen Sie Name, berufliche Ausbildung und den Werde-gang angeben und nachweisen.

Teaser

Als Betreiber einer Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen haben Sie den Wechsel einer Leitungskraft unverzüglich anzuzeigen.

Verfahrensablauf

  • Betreiber einer Einrichtung nach dem Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen zeigen den Wechsel der Leitungskraft an und stellen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
  • Das Amt prüft die Eignung der Leitungskraft anhand der Unterlagen.
  • Bei Bedarf fordert das zuständige Amt weitere Unterlagen an.
  • Das Amt übersendet einen kostenpflichtigen Bescheid an die Einrichtungsbetreiber.

Voraussetzungen

  • Ihre Einrichtung muss bei den Hessischen Ämtern für Ver-sorgung und Soziales angezeigt sein.
  • Es liegen keine einschlägigen rechtskräftigen Verurteilungen oder Ordnungswidrigkeiten gegen die Leitungskraft vor.
  • Die Leitungskraft verfügt über eine einschlägige Ausbildung und eine einschlägige Berufspraxis von mindestens zwei Jahren.
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweise zur beruflichen Ausbildung und des beruflichen Werdegangs der Leitungskraft (Zeugnis, Arbeitszeugnis in Kopie)

Welche Gebühren fallen an?

Zahlungsweise: Überweisung/Zahlschein

Verwaltungsgebühr: EUR 220,00

Welche Fristen muss ich beachten?

gesetzliche Vorgabe: unverzüglich

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 3 - 5 Wochen

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Urheber

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege, Abteilung VI.1

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI)

Fachlich freigegeben am

23.02.2023
zurück zur Übersicht

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege - Abteilung VI Pflege/Aufsicht/Förderwesen

Postfach 120142
PLZ: 64238

Heinrich-Hertz-Str. 5
PLZ: 64295

Tel.: +49 611 3259-1000
Fax: +49 611 32759-1999

E-Mail: poststelle@hlfgp.hessen.de
Webseite: Webseite HLfGP