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Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme)

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie außerhalb Ihrer Gaststättenräume auf öffentlicher Fläche unter freiem Himmel Speisen und Getränke anbieten wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

In Ortsdurchfahrten wenden Sie sich an die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung; außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die örtlich zuständigen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen verantwortlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Lageplan
  • Gaststättenerlaubnis
Lageplan (formlos)


Formloser Antrag


Gaststättenerlaubnis

Welche Gebühren fallen an?

Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

Bescheid über die Sondernutzung / Aussengastronomie

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Fachdienst - Öffentliche Ordnung

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Tel.: 02772 708-0
Fax: 02772 708-9400

E-Mail: info@herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de

Öffnungszeiten:
  • Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

  • Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner: