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Pilotenlizenz für Pilot/Pilotin für Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) und Freiballone (BPL) beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.

Bürger können Anträge zur Erstausstellung einer Lizenz für Privatflugzeugführer PPL(A), einer Leichtluftfahrzeugpilotenlizenz Flugzeuge LAPL(A) bzw. Hubschrauber LAPL(H), einer Privatpilotenlizenz Hubschrauber PPL(H), einer Segelflugzeugpilotenlizenz SPL oder einer Ballonpilotenlizenz BPL stellen.
 

Teaser

Wenn Sie ein Privatflugzeug fliegen wollen, müssen Sie eine Privatpilotenlizenz beantragen.

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf Abnahme der praktischen Prüfung wird gestellt. In diesem Formular hat man die Möglichkeit die Erstausstellung der Lizenz bei bestandener Prüfung zu beantragen.
  • Die Unterlagen werden auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.
  • Zur praktischen Prüfung erfolgt eine Zuteilung des Prüfers durch die Behörde.
  • Bei bestandener Prüfung wird die Lizenz direkt ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt oder das Regierungspräsidium Kassel.

Zuständige Stelle

Zuständig sind das Regierungspräsidium Darmstadt und das Regierungspräsidium Kassel.

Voraussetzungen

Bestandene theoretische und praktische Luftfahrerprüfung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Nachweis über die bestandene theoretische und praktische Luftfahrerprüfung

Welche Gebühren fallen an?

Die anfallenden Kosten können variieren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragsfrist beginnt mit der bestandenen Theorieprüfung.

Antragsfrist: 24 Monate

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch einlegen.

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Herausgebende Stelle

Regierungspräsidium Kassel

Regierungspräsidium Darmstadt

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Fachlich freigegeben am

02.05.2023
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