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Mitteilung über die Wahrnehmung der Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen Entgegennahme

Leistungsbeschreibung

Handelt es sich bei dem Strahlenschutzverantwortlichen um eine juristische Person oder um eine rechtsfähige Personengesellschaft, so werden die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen von der durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person wahrgenommen.

Teilen Sie bitte die Angaben der entsprechenden Person der zuständigen Behörde mit. Besteht das vertretungsberechtigte Organ aus mehreren Mitgliedern oder sind bei sonstigen Personenvereinigungen mehrere vertretungsberechtigte Personen vorhanden, so teilen Sie der zuständigen Behörde mit, welche dieser Personen die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmt. Die Gesamtverantwortung aller Organmitglieder oder Mitglieder der Personenvereinigung bleibt hiervon unberührt.

Teaser

Ändert sich der Strahlenschutzverantwortliche, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mitteilen.

Verfahrensablauf

  • Sie senden die Mitteilung über den Strahlenschutzverantwortlichen in Ihrem Unternehmen, inklusiver aller Angaben und Nachweise, an die zuständige Behörde.
  • Diese registriert und bearbeitet Ihre Mitteilung samt den eingegangenen Nachweisen.
  • Fehlen Angaben oder Nachweise, kommt die Behörde mit einer Anfrage auf Sie zu.
  • Sind alle Angaben und Nachweise vollständig, entscheidet die Behörde über Ihren Antrag und sendet Ihnen einen entsprechenden Bescheid.

Voraussetzungen

  • Bei einer juristischen Peron muss es eine vertretungsberechtigte Person sein
  • Die Zuverlässigkeit ist zu prüfen (z. B. durch ein Führungszeugnis)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fachkundebescheinigung/Fachkundeaktualisierung (wenn kein Strahlenschutzbeauftragter bestellt ist)
  • Approbationsurkunde (bei Ärzten und Ärztinnen)
  • Führungszeugnis (Belegart 0)
  • Aktueller Handelsregisterauszug

Rechtsbehelf

Klage

Was sollte ich noch wissen?

Bei einer juristischen Person sind alle vertretungsberechtigten, natürlichen Personen zu benennen und die Ansprechperson für die Behörde zu kennzeichnen.

Fachlich freigegeben durch

Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Schleswig-Holstein (MEKUN)

Fachlich freigegeben am

18.07.2022
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat IV 44.2 - Gentechnik und Strahlenschutz

Marburger Straße 91
35396 Gießen, Universitätsstadt

Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt

Tel.: +49 641 303-0 (Zentrale)
Fax: +49 641 303-2197

E-Mail: pressestelle@rpgi.hessen.de
Webseite: https://rp-giessen.hessen.de

Öffnungszeiten:

Montag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr