Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  
Sprachauswahl inaktiv

Ausländerjugendfalknerjagdschein Eintragung

Leistungsbeschreibung

Haben sich nach Erteilung des Ausländerjugendfalknerjagdscheins Änderungen an der Fläche, auf der Ihnen die Jagdausübung zusteht, ergeben, so müssen Sie diese in Ihren Jagdschein eintragen lassen.

Teaser

Flächen, auf denen Ihnen die Jagdausübung zusteht, müssen Sie in Ihren  Ausländerjugendfalknerjagdschein eintragen lassen. Bei Veränderungen sind die Eintragungen zu korrigieren.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Änderung eingetragen.

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Ausländerjugendfalknerjagdschein
  • Änderung der Jagdausübungsfläche

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Jagdschein
  • Nachweis zur Fläche, auf welcher dem Jagdscheininhaber die Jagdausübung zusteht (Vertrag)

Rechtsgrundlage

§ 15 Absatz 2 und 3 sowie § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Anträge / Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Fachlich freigegeben am

26.11.2022
zurück zur Übersicht