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Typengenehmigung für bauliche Anlagen mit bestimmtem System beantragen

Leistungsbeschreibung

Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, wird auf Antrag durch das Regierungspräsidium Gießen unter bestimmten Voraussetzungen eine Typengenehmigung erteilt, wenn die baulichen Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen den Anforderungen nach der Rechtsgrundlage oder von Vorschriften, die aufgrund dieses Gesetzes erlassen wurden, entsprechen.

Eine Typengenehmigung kann auch für bauliche Anlagen erteilt werden, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen (Erleichterung des seriellen und modularen Bauens).

Teaser

Wenn Sie bauliche Anlagen in derselben Ausführung oder mit einem bestimmten System an mehreren Stellen errichten wollen, können Sie hierfür unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigung für diesen Typ einer baulichen Anlage erhalten.

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den Vordruck aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein (Übersendung an das Funktionspostfach)
  • Die Baubehörde (RP Gießen) prüft Ihren Antrag und die Unterlagen
  • Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde die Typengenehmigung 
     

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 32 –Typengenehmigung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Dezernat 32 - Typengenehmigung des Regierungspräsidiums Gießen.

Voraussetzungen

  • Die baulichen Anlagen müssen in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden.
  • Die baulichen Anlagen oder Teile der baulichen Anlagen entsprechen den Anforderungen der Rechtsgrundlagen.
  • Wenn die baulichen Anlagen in unterschiedlicher Ausführung gebaut werden, müssen Sie zumindest nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen gebaut werden (Erleichterung des seriellen und modularen Bauens)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Nachweise für die Standsicherheit einschließlich der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile, den vorbeugenden Brandschutz, den Schall- und Wärmeschutz 
  • Nachweise für Energieerzeugungsanlagen

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich, nach den Rohbaukosten der baulichen Anlage. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Typengenehmigung kann um jeweils bis zu fünf Jahre verlängert werden. Sie entbindet nicht von der Verpflichtung eines bauaufsichtlichen Verfahrens.

Geltungsdauer: 5 Jahre

Rechtsbehelf

Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eine verwaltungsgerichtliche Klage einreichen.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weiterführende Informationen

Herausgebende Stelle

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)

Fachlich freigegeben am

27.09.2023
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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat III 32 - Bauaufsicht, Wohnungswesen und Gewerbe

Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt

Postfach 10 08 51
35338 Gießen, Universitätsstadt

Colemanstraße 5
35394 Gießen, Universitätsstadt

Tel.: +49 641 303-0 (Zentrale)
Fax: +49 641 303-2197

E-Mail: pressestelle@rpgi.hessen.de
Webseite: https://rp-giessen.hessen.de

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr